Demographischer Wandel: Regel-Altersgrenze soll 2008 überprüft werden
Berlin: (hib/WOL) Mit den Beschlüssen der Bundesregierung zur langfristigen Sicherung der sozialen Systeme sollen im Jahr 2008 die allgemeinen und die beamtlichen Altersgrenzen überprüft werden. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (15/4996) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/4879). Die Überprüfung gilt möglichen Änderungen der Ruhestandsregelungen im Hinblick auf den demographischen Wandel und die damit verbundenen Herausforderungen an eine älter werdende Gesellschaft. Die gegenwärtige Altersgrenze von 65 Lebensjahren wird im Einklang mit der gesetzlichen Rentenversicherung mit Erfahrungswerten über das Nachlassen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit begründet. Bereits jetzt enthalte das Beamtenrecht allerdings Regelungen in Bund und Ländern, nach denen der Ruhestandseintritt entweder auf Antrag der Betreffenden oder auf Antrag der obersten Dienstbehörde über die jetzige Altersgrenze hinausgeschoben werden kann, heißt es.
Ein Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandsdatums erfolge angesichts der Struktur in der Bundesverwaltung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt derzeit nur in Einzelfällen. Wegen zeitweiliger Einstellungssperren sei das "dienstliche Interesse" auch nicht darauf gerichtet, Mitarbeiter über das 65. Lebensjahr hinaus zu beschäftigen, sondern die Altersstruktur durch Neueinstellungen zu verbessern. Das könne sich aufgrund der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren allerdings ändern. Konkrete Zahlenangaben zu den möglichen Antragstellern, Laufbahngruppen, Berufsgruppen und Ressorts liegen der Regierung laut Antwort aber weder für den Bundesbereich noch für Länder und Gemeinden vor. Wegen dieses Mangels an statistischen Erhebungen könnten Angaben nur auf Schätzungen beruhen. Dies ließe nur unvollständige und vor allem keine belastbaren Aussagen über die Nutzung von Hinausschiebungsmöglichkeiten zu, heißt es in der Antwort.