Keine Einigung zur Ausländer-Integration erreicht
Berlin: (hib/WOL) Trotz vieler gemeinsamer Positionen in drei vorgelegten Anträgen zur Integration von islamischen und anderen Ausländern konnten sich die Fraktionen in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag auf keine gemeinsame Initiative verständigen. Mit den Stimmen der Koalition und gegen die Stimmen der Union bei Enthaltung der FDP hat sich der Ausschuss damit in der Abstimmung für die Annahme der Initiative von SPD und Bündnisgrünen (15/4394) für ein "Zusammenleben auf der Basis gemeinsamer Grundwerte" ausgesprochen. Die Koalition nennt als Kernpunkte für Integration die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, das Erlernen der deutschen Sprache, den Religionsunterricht in deutscher Sprache und die Absage an extremistische Bestrebungen. Gleichzeitig wird die Regierung aufgefordert, die Integrationspolitik als Schwerpunkt ihrer Arbeit zu betrachten. Das Bundesamt für Migration soll ein Integrationsprogramm erarbeiten und dabei Länder, Kommunen und Migrantenverbände einbeziehen. Zu verbessern sei die Teilhabemöglichkeit zugewanderter Frauen und Mädchen am Integrationsangebot. Auch sollen Vorkehrungen gegen familiäre Gewalt getroffen und betroffenen Mädchen und Frauen Hilfe angeboten werden. Neben der Einrichtung von Lehrstühlen für islamische Religionen an deutschen Hochschulen sei der Dialog zwischen den Religionen fortzusetzen und die religionsrechtliche Integration des Islams zu beginnen.
Mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der FDP abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU (15/4260), der auffordert, "politischen Islamismus zu bekämpfen und verfassungstreue Muslime zu unterstützen". Laut Union gilt es deutlich zu machen, dass die Entfaltungsmöglichkeiten, die der religiöse Pluralismus in Deutschland den Muslimen einräumt, "dort endet, wo deren Wirken die Anforderungen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht mehr erfüllt". Es gehe um die Anerkennung des Verfassungsstaates einschließlich eines erkennbaren Bemühens um die deutsche Sprache und der hier gewachsenen kulturellen Grundvorstellungen. Deshalb müsse die gleichberechtigte Teilnahme von muslimischen Mädchen und Frauen am gesellschaftlichen Leben sichergestellt werden. Zwangsheiraten verstießen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz und könnten nicht geduldet werden. Volksverhetzende Islamisten seien auszuweisen und Ausnahmegenehmigungen für muslimische Schüler zum Besuch islamischer Bildungseinrichtungen dürfe es wegen möglicher Infiltration nicht mehr geben. Mit den Stimmen von Koalition und CDU/CSU wurde auch der Antrag der FDP abgelehnt (15/4401). Die Liberalen haben sich dabei zusätzlich zu Ansätzen in den anderen Initiativen - Beherrschung der deutschen Sprache und deutschem Religionsunterricht durch muslimische Lehrer - auch für die Zuerkennung des kommunalen Wahlrechts für Angehörige von Nicht-EU-Staaten ausgesprochen, wenn sie seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Auch sollte Ausländern der Zugang zum Arbeitsmarkt möglich werden.
In der Diskussion warb die FDP dafür, den erfolgreichen Ansatz eines "Wandels durch Annäherung" auch im Bereich der Integration mit Andersgläubigen einzusetzen. Die CDU/CSU bezeichnete in ihrer Kritik den SPD-Ansatz als "zu wolkig". Tatsächlich sei es erforderlich, die Nichtteilnahme islamischer Mädchen und Frauen an deutschen Integrationsangeboten zu sanktionieren, um dies auch gegen den Willen der Männer durchzusetzen. Die Schnittmenge gemeinsamer Ansätze sehe man im Übrigen auf den islamischen Kontext begrenzt. Die Einbeziehung weitergehender Ansätze im Rahmen einer zweiten Novellierung der EU-Aufenthaltsrichtlinie weise man entschieden zurück. SPD und Bündnisgrüne äußerten ihrerseits Unverständnis an der Unions-Kritik. Diese habe sich nur auf Probleme mit dem Islamismus bezogen, während die anderen Anträge wesentlich weiter gefasst seien. Zudem habe der Bund mit der finanziellen Zusage an der Hälfte aller Integrationsmaßnahmen bereits konkrete Vorleistungen gegenüber den Ländern erbracht.