hib-Meldung
090/2005
Stand: 22.03.2005
Union fordert ein Verbot von "Anscheinwaffen"
15/5106). In der Begründung
heißt es, mit der Novellierung des Waffenrechts sei der
Besitz von so genannten Softair-Waffen erlaubt. Die Union
erläutert, nach bisherigem Waffenrecht seien der Besitz und
das Führen von Schusswaffen, die den Anschein
vollautomatischer Kriegswaffen hervorrufen, verboten gewesen -
selbst wenn diese unbrauchbar waren. Mit dem Wegfall dieser
Bestimmungen im neuen Waffengesetz seit April 2003 werde der Markt
nun mit Waffen im "Millitäry-Look" überschwemmt.
Rechtlich handele es sich dabei aber um Spielzeug und nicht um
Kriegsgerät. Erwerb, Besitz und Führen von Softair-Waffen
sei in der Öffentlichkeit erlaubt, wenn das Verschießen
von Plastikkügelchen im Kaliber von 6 Millimetern einen Druck
von 0,5 Joule nicht überschreitet. Das Problem ist laut Union
nicht nur die Gefährlichkeit der Geschosse, sondern auch das
Drohpotenzial scheinbar authentischer Waffen. Die exakte
Nachbildung einer Maschinenpistole MP 5 oder eines neuen
Sturmgewehrs der Bundeswehr könne zu einer Verwechslungsgefahr
führen, die die Polizei vor nicht zu unterschätzende
Probleme stelle. Auch sei mit nicht wieder gut zu machenden
Konsequenzen zu rechnen, wenn sich ein Polizist durch eine
scheinbar echte Waffe bedroht fühle. Ebenso fatal sei die
Konsequenz, wenn ein Polizist von einer eher harmlosen
Softair-Waffe ausgehe und sich nicht angemessen verteidige. Es
bestehe daher dringender Handlungsbedarf, erklärt die
Fraktion.
Berlin: (hib/WOL) Spielzeugwaffen, die echten Waffen täuschend
ähnlich sind und teilweise erhebliche Verletzungen
zufügen können, sollen verboten werden. Dies fordert die
CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_090/01