hib-Meldung
091/2005
Stand: 23.03.2005
Verpflichtende Herkunftsangaben von Lebensmitteln europaweit regeln
15/5094) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (15/4976) zu Qualitäts- und
Herstellungsangaben bei Lebensmitteln, gemeinschaftsrechtliche
Vorschriften über die Herkunft oder den Ursprung von
Lebensmitteln bestünden für spezielle Erzeugnisse auf der
Grundlage von Marktordnungsregelungen, etwas bei frischem Obst und
Gemüse, bei Rindfleisch, Eiern und Wein. Weitergehende
verpflichtende Herkunftsangaben könnten grundsätzlich nur
auf europäischer Ebene getroffen werden. Das
Bundesverbraucherschutzministerium sei bereits Anfang 2004 bei der
EU-Kommission dafür eingetreten, die Etikettierungsrichtlinie
um Bestimmungen zur verpflichtenden Herkunftsangabe von
Lebensmitteln zu ergänzen. Zuletzt habe man Anfang 2005 dieses
Anliegen erneut vor dem Agrarministerrat vorgebracht.
Demgegenüber hält die Regierung eine Abschaffung des
Bezeichnungsschutzes von geographischen Angaben auf EU-Ebene
für nicht durchsetzbar. Der Bezeichnungsschutz von
geographischen Angaben werde von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten
getragen und auch die Europäische Kommission sei in keinem
Fall bereit, diesen aufzugeben, heißt es. Gleiches gilt nach
Einschätzung der Regierung für den Schutz von
traditionellen Spezialitäten. Mehrfache Anstöße der
Bundesregierung, die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen
hierfür zu präzisieren, habe die EU-Kommission nicht
aufgegriffen. Die FDP-Fraktion hatte in ihrer Anfrage die Meinung
vertreten, dass Herkunftskennzeichnungen der deutschen
Ernährungswirtschaft sowohl bei den deutschen Verbrauchern als
auch international die große Chance böten, mit ihrer
"guten Qualität" Absatzmärkte zu sichern und neue zu
erschließen. Neben Herkunftskennzeichen dienten
Qualitäts- und Herstellungsangaben wie "Premium", "aus eigenen
Herstellung", "aus Meisterhand" oder "von Tieren aus kontrollierter
Aufzucht" der Ernährungsindustrie und insbesondere dem
Lebensmittelhandwerk zur Information und Werbung. Gerade das
Handwerk setze auf den Kundenwunsch nach guter Qualität und
Transparenz, nachdem Produkte frisch und mit guter fachlicher
Praxis selbst unter Verwendung von Zutaten aus nachvollziehbarer
Quelle hergestellt würden.
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung beabsichtigt eigenen Angaben
zufolge nicht, zusätzlich zu den Regelungen für
geschützte geographische Angaben für Lebensmittel auch
verpflichtende Bestimmungen zur Herkunft der verarbeiteten Produkte
einzuführen. Weiter heißt es in der Antwort der
Regierung (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_091/04