hib-Meldung
091/2005
Stand: 23.03.2005
Mittel erlauben keine unmittelbare Reaktion auf jede Naturkatastrophe
15/5128) auf eine Kleine Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion (15/4894) mit. Die im
Auswärtigen Amt für humanitäre Hilfe und im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ)
für Not- und Übergangshilfe im jeweiligen Haushaltsjahr
bereitstehende finanzielle Unterstützung reiche "bei weitem
nicht aus", um auf alle Notlagen und Naturkatastrophen reagieren zu
können. Die zur Verfügung stehenden Gelder für die
humanitäre Hilfe seien in den Jahren 2002 bis 2004 mit
durchschnittlich 50 Millionen Euro nahezu gleich hoch geblieben.
Die Höhe der Haushaltsgelder für die Nahrungsmittel-Not-
und Flüchtlingshilfe des BMZ sei in den Jahren 1998 bis 2004
ebenfalls nahezu gleich geblieben und hätten bei
durchschnittlich 71,5 Millionen Euro gelegen. Die Regierung
führt des Weiteren aus, bei Förderentscheidungen, die
Vorhaben nationaler oder internationaler Hilfsorganisationen
unterstützten, werde von der Organisation ein detaillierter
Projektvorschlag vorgelegt, den sie gründlich prüfe. Nach
Abschluss des Projekts müsse ein Verwendungsnachweis
erarbeitet werden. In ihm müsse insbesondere zur Erreichung
der Ziele des Projektes und zu den Ausgaben Stellung genommen
werden. Darüber hinaus legten die Organisationen
jährliche umfangreiche Rechenschaftsberichte über ihre
humanitäre Arbeit vor.
Berlin: (hib/BOB) Im Rahmen der für die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehenden Mittel kann
nicht unmittelbar auf jede Naturkatastrophe reagiert werden.
Zusätzliche Mittel stehen in der Regel nicht zur
Verfügung. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort
(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_091/05