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091/2005
Stand: 23.03.2005
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Mittel erlauben keine unmittelbare Reaktion auf jede Naturkatastrophe

Entwicklungszusammenarbeit/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Im Rahmen der für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stehenden Mittel kann nicht unmittelbar auf jede Naturkatastrophe reagiert werden. Zusätzliche Mittel stehen in der Regel nicht zur Verfügung. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/5128) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/4894) mit. Die im Auswärtigen Amt für humanitäre Hilfe und im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) für Not- und Übergangshilfe im jeweiligen Haushaltsjahr bereitstehende finanzielle Unterstützung reiche "bei weitem nicht aus", um auf alle Notlagen und Naturkatastrophen reagieren zu können. Die zur Verfügung stehenden Gelder für die humanitäre Hilfe seien in den Jahren 2002 bis 2004 mit durchschnittlich 50 Millionen Euro nahezu gleich hoch geblieben. Die Höhe der Haushaltsgelder für die Nahrungsmittel-Not- und Flüchtlingshilfe des BMZ sei in den Jahren 1998 bis 2004 ebenfalls nahezu gleich geblieben und hätten bei durchschnittlich 71,5 Millionen Euro gelegen. Die Regierung führt des Weiteren aus, bei Förderentscheidungen, die Vorhaben nationaler oder internationaler Hilfsorganisationen unterstützten, werde von der Organisation ein detaillierter Projektvorschlag vorgelegt, den sie gründlich prüfe. Nach Abschluss des Projekts müsse ein Verwendungsnachweis erarbeitet werden. In ihm müsse insbesondere zur Erreichung der Ziele des Projektes und zu den Ausgaben Stellung genommen werden. Darüber hinaus legten die Organisationen jährliche umfangreiche Rechenschaftsberichte über ihre humanitäre Arbeit vor.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_091/05
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