Im Verwaltungsrecht auch die Zustellung elektronischer Dokumente regeln
Berlin: (hib/WOL) ?Das Verwaltungszustellungsrecht (Vwzg) soll novelliert werden, um die Möglichkeiten der Zustellung elektronischer Dokumente auf der Basis qualifizierter elektronischer Signaturen zu schaffen. Den Entwurf einer entsprechenden Novelle (15/5216) hat die Regierung dem Bundestag vorgelegt. Dabei erklärt sie, das Verwaltungszustellungsgesetz soll mit der Neufassung an das umfassend reformierte Zustellungsrecht in gerichtlichen Verfahren sowie an das durch das dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften modernisierte Verwaltungsverfahrensrecht angepasst werden. Gleichzeitig würden mit diesem Vorhaben aus der Initiative Bürokratieabbau auch die Rechtsgrundlagen für die Zustellung elektronischer Dokumente in der Verwaltung geschaffen. Zudem werde den Auswirkungen der Poststrukturreform und der gewandelten Kommunikationsmöglichkeiten Rechnung getragen. Von zentraler Bedeutung sei im Übrigen, dass die Möglichkeit zur Nutzung elektronischer Medien für die Zustellung durch die Verwaltung eröffnet wird. So werden die Rahmenbedingungen für die Authentifizierung elektrischer Dokumente durch elektronische Signaturen durch das Signaturgesetz vom Mai 2001 geregelt. Der Gesetzentwurf sei kompatibel mit den Anforderungen, die sich für den elektronischen Rechtsverkehr aus der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen ergeben.