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113/2005
Stand: 20.04.2005
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Bundesbank-Vize gegen Verkauf der IWF-Goldreserven

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/SUK) Die Goldreserven des Internationalen Währungsfonds (IWF) zum Schuldenerlass für Entwicklungsländer einzusetzen, würde dem Statut des IWF widersprechen. Diese Position vertrat der Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, Jürgen Stark, bei einer Aussprache im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am Mittwochvormittag. Dieser Vorschlag sei zwar bei dem jüngsten G-7-Treffen und der IWF-Weltbank-Tagung geäußert worden. Man befinde sich aber in einem nach wie vor offenen Diskussionsprozess darüber, wie ein möglicher Schuldenerlass geregelt werden könne.

Stark wies darauf hin, dass der IWF keine Entwicklungshilfeinstitution sei, sondern ein monetäres Institut, dessen Aufgabe es sei, die internationalen Währungssysteme zu überwachen. Daher dürften für den Schuldenerlass "keine originären Mittel des IWF eingesetzt" werden. Bei dem Verkauf von Goldreserven des IWF im Jahr 1999/2000 habe es sich um eine "einmalige Aktion" gehandelt, um stille Reserven zu mobilisieren. Die Bundesbank habe damals erklärt, man werde "dabei nur ein einziges Mal mitmachen". Man könne jedoch auf Sonderkonten zurückgreifen, auf denen sich unter anderem noch Gelder aus dem damaligen Goldverkauf befinden. Auf diesen Konten sei insgesamt ein Volumen von bis zu 12 Milliarden US-Dollar vorhanden. Diese Fonds könnten verwendet werden, "ohne dass auf das Gold zurückgegriffen werden muss". Würde man dennoch Goldreserven einsetzen, würde dies, so Stark, die finanzielle Integrität des IWF tangieren und hätte zudem Konsequenzen für den Goldmarkt.

Auf Nachfrage der CDU/CSU-Fraktion bestätigte Stark, die Bundesbank befinde sich in dieser Frage in enger Abstimmung mit der Bundesregierung. Er wies nochmals darauf hin, man habe sich noch nicht endgültig positioniert, sondern prüfe vorerst alle Vorschläge. Auf die Frage der FDP-Fraktion, welche Erfahrungen man mit der Entschuldung bislang gemacht habe, führte Stark aus, es gebe Länder, bei denen dies gut funktioniert habe. Man dürfe jedoch nicht außer acht lassen, dass es auch Länder wie etwa Bolivien, Äthiopien, Niger oder Burkina Faso gebe, bei denen der Schuldenstand seit der Entschuldung wieder erheblich angestiegen sei. Es sei daher nötig, den Schuldenerlass an klare Bedingungen zu knüpfen. So müsste geklärt sein, dass eine makroökonomische Stabilität gegeben sei und dass die entsprechenden Länder über die notwendigen Ressourcen vor Ort verfügten, "um mit dem Schuldenerlass umgehen zu können". Viele Staaten würden dies allein nicht schaffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_113/03
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