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118/2005
Stand: 22.04.2005
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Datenschutzbeauftragter: Schutz personenbezogener Daten hat sich etabliert

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/MMÜ) In seinem als Unterrichtung (15/5252) vorgelegten Tätigkeitsbericht für die Jahre 2003 und 2004 gelangt der Datenschutzbeauftragte zu der Erkenntnis, dass sich der Datenschutz "inzwischen sowohl in Deutschland als auch international etabliert hat". Dennoch sehe er sich immer wieder Forderungen gegenüber, die den Schutz personenbezogener Daten zu Gunsten von Sicherheit und Steuergerechtigkeit einschränken wollen. Besonders deutlich sei diese gegen den Datenschutz gerichtete Tendenz mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II zu Tage getreten. Nicht nur die 16-seitigen Antragsformulare, sondern auch der Umgang mit den eingereichten Angaben ließen "erhebliche datenschutzrechtliche Mängel erkennen", so der Bericht. Dagegen bezeichnet der Datenschutzbeauftragte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung vom 3. März 2004 als richtungsweisend und begrüßt die Schaffung eines unantastbaren Privatraumes. Gleichsam sei die steigende Zahl von Telefonüberwachungen besorgniserregend.

Im Weiteren müsse die Verhältnismäßigkeit bei der Verwendung der DNA-Analyse gewahrt bleiben sowie der Einsatz neuer Überwachungstechnologien "für die Betroffenen transparent erfolgen". Insbesondere die Verbreitung kabelloser Netzwerke ließe den Einsatz von Informationstechnik "weitgehend unsichtbar" werden, so dass verstärkt Möglichkeiten zur Manipulation oder Spionage von Daten bestünden. Ferner sieht der Beauftragte die Aufnahme biometrischer Daten in Ausweisdokumente skeptisch und bezweifelt auf Grund technischer Unzuverlässigkeiten "die versprochenen Sicherheitsgewinne". Daneben seien die heute verwendeten Ausweise nahezu fälschungssicher und würden bei Sicherheitskontrollen für einen beschleunigten Ablauf sorgen.

Als positiv bewertete der Datenschutzbeauftragte die intensivierte datenschutzrechtliche Harmonisierung unter den 25 EU-Staaten. So habe man bereits heute ein beträchtliches Datenschutzniveau in den einzelnen Mitgliedstaaten erreicht, welches nunmehr den ungehinderten Datenaustausch zwischen polizeilichen Behörden zulasse. Die Weiterentwicklung des nationalen Datenschutzrechtes der Bundesrepublik Deutschland bedarf dagegen einer Beschleunigung, heißt es im Bericht. So spricht sich der Datenschutzbeauftragte für die Zusammenfassung zahlreicher Spezialregelungen zu "einem leicht verständlichen und übersichtlichen neuen Datenschutzrecht" aus und fordert zudem die rasche Einführung eines Gesetzes zum Datenschutzaudit sowie zur Gendiagnostik.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_118/02
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