hib-Meldung
123/2005
Stand: 27.04.2005
Union: Kontenabruf auf das unbedingt notwendige Maß begrenzen
15/5334) fordert sie von
Bundesregierung, den geplanten Kontenabruf durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht "auf das unbedingt
notwendige Maß" zu begrenzen. Zudem seien die Betroffenen
über derartige Vorgänge "zeitnah" zu unterrichten, um das
verfassungsrechtliche Grundrecht der "informationellen
Selbstbestimmung" nicht zu verletzen. Ebenso verlange die Union die
Korrektur handwerklicher Fehler. So müssten die noch nicht
vorhandenen technischen Voraussetzungen umgehend geschaffen werden
und eine Klärung erfolgen, "welche anderen Behörden"
überhaupt als abrufberechtigt gelten. Am sinnvollsten ist laut
CDU/CSU jedoch die Umsetzung einer umfassenden Steuerreform, um so
die Steuerehrlichkeit zu erhöhen und zugleich die
Notwendigkeit von Kontenabrufen zu verringern.
Berlin: (hib/MMÜ) Die CDU/CSU-Fraktion macht sich für
eine Überarbeitung des Gesetzes zur Förderung der
Steuerehrlichkeit stark. In einem Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_123/01