hib-Meldung
124/2005
Stand: 28.04.2005
FDP: Unterhaltsrecht grundlegend vereinfachen und harmonisieren
15/5369) vorgelegt. In ihm sprechen sie
sich des Weiteren dafür aus, die Rangverhältnisse neu zu
fassen und den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Dem
Kindesunterhaltsanspruch gebühre der "absolute Vorrang". Daher
ist sowohl minderjährigen als auch volljährigen Kindern,
die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, noch im Haushalt
der Eltern leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung
befinden, der erste Rang einzuräumen. Nacheheliche
Unterhaltsansprüche seine regelmäßig zu befristen.
Nach Beendigung der Ehe müsse die Eigenverantwortung der
ehemaligen Ehepartner gestärkt werden. Die Privilegierung der
ersten Ehe und die Lebensstandardgarantie seien zu beenden, um den
Unterhaltsverpflichteten in Zukunft eine Lebensgestaltung mit
erneuter Bindung und Elternschaft zu ermöglichen. Den
Unterhaltsberechtigten müsse man zu eigener
Erwerbstätigkeit und selbstverantwortlicher Lebensführung
anhalten, so die Freien Demokraten. Die so genannte
Sandwichgeneration sei zu entlasten. Heute 40-60-Jährige seien
häufig von einer mehrfachen Zahlungsverpflichtung betroffen,
da sie sowohl ihre Kinder finanziell unterstützten, für
ihre eigenes Alter vorsorgen müssten als auch daneben noch
verpflichtet seien, für den Unterhalt ihrer Eltern
aufzukommen. Die FDP plädiert dafür, die
Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder zu begrenzen.
Eigene Altersvorsorgeleistungen müssten bei der Feststellung
der Leistungsfähigkeit stärker ins Gewicht fallen. Das
Einkommen der jeweiligen Schwiegerkinder müsse außer
Betracht bleiben. Die FDP-Fraktion weist außerdem darauf hin,
einem Beschluss des Bundestags von Anfang Juli 2000, das geltende
Unterhaltsrecht gründlich zu überprüfen und
Vorschläge zu seiner Neuregelung einzubringen, sei die
Regierung bisher noch nicht nachgekommen. Auch eine Große
Anfrage der Liberalen (15/3117) sei bisher von der
Administration unbeantwortet geblieben. Die Freien Demokraten
stellen außerdem fest, das Bundesverfassungsgericht habe den
Gesetzgeber im April 2003 dazu aufgefordert, die das Kindergeld
betreffenden Regelungen verständlicher zu fassen. Dieser
Aufforderung habe die Regierung bisher ebenfalls nicht Folge
geleistet.
Berlin: (hib/BOB) Die FDP-Fraktion spricht sich dafür aus, das
Unterhaltsrecht grundlegend zu vereinfachen und zu harmonisieren.
Die Unstimmigkeiten zwischen dem Sozial-, Steuer- und
Unterhaltsrecht seien zu beseitigen. Dazu haben die Liberalen einen
Antrag (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_124/03