hib-Meldung
131/2005
Stand: 10.05.2005
Tiergerechtere Haltung von Schweinen gewährleisten
15/5405) hervor. Anlass hierzu gebe ein
durch die Europäische Kommission eingeleitetes
Vertragsverletzungsverfahren, da die entsprechenden EU-Richtlinien
zur Schweinehaltung in Deutschland noch nicht umgesetzt seien.
Ferner werde sich die Bundesregierung bei der auf europäischer
Ebene anstehenden Diskussion zu verbesserten Haltungsbedingungen
für Masthühner einbringen. In Anlehnung an die
freiwillige Ländervereinbarung zur Haltung von
Jungmasthühnern könne Deutschland einen "aktiven Beitrag"
zu einer tierschutzgerechten EU-Richtlinie leisten. Wie aus dem
Bericht weiter hervorgeht, hat das entsprechende Gesetz zum "Schutz
der Tiere bei gentechnischen Eingriffen" beigetragen. Demnach
dürften erbgutverändernde Maßnahmen bei den
betroffenen Tieren und deren Nachkommen keine Schmerzen
auslösen. Hierunter würde ebenfalls das Klonen von Tieren
fallen. Nach dem Gentechnikgesetz vom Juni 2004 dürfte zudem
keine Patenterteilung für biotechnologische Erfindung
erfolgen, welche die genetische Identität von Tieren "ohne
wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das
Tier" verändern. Weiterhin setzt sich die Bundesregierung
für das Ziel ein, die Anzahl der Tierversuche zu verringern.
Sie macht sich deshalb für die rasche Einführung von
"Ersatz- und Ergänzungsmethoden" stark. Unterstützend
hierbei wirke die EU-weite Regelung aus, wonach ab 2009 keine
kosmetischen Mittel mehr in den Handel gebracht werden
dürften, wenn diese im Tierversuch getestet worden sind.
Berlin: (hib/MMÜ) Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
soll zur Gewährleistung einer "tiergerechteren Haltung von
Schweinen" geändert werden. Dies geht aus dem als
Unterrichtung vorgelegten Tierschutzbericht 2005 (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_131/04