Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten Thema einer Anhörung
Berlin: (hib/BOB) Sieben Sachverständige sind zu einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, dem 30. Mai, eingeladen. Sie beschäftigt sich mit einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (15/2333) über Ergänzungen der Kronzeugenregelungen im Strafrecht und zur Wiedereinführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten. Die Unionsfraktion ist der Ansicht, dass Terrorismus und Organisierte Kriminalität durch ein hohes Maß an Konspirativität geprägt sind. Vielfach könnten die Verflechtungen nur aufgebrochen werden, wenn aussagewilligen Beteiligten ein Anreiz zur Kooperation geboten werde. Die CDU/CSU macht deutlich, nahezu die gesamte Praxis sei der Ansicht, dass der Gesetzgeber Kronzeugenregelungen schaffen müsse, mit denen dem Anliegen einer effektiven Verfolgung und Ahndung namentlich der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus unter Wahrung rechtsstaatlicher Belange Rechnung getragen werden kann. Die Anhörung beginnt um 15 Uhr im Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses.