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148/2005
Stand: 01.06.2005
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Körperschaftsteuersatz von 25 auf 19 Prozent senken

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will den Körperschaftsteuersatz von 25 auf 19 Prozent senken, um den Standort Deutschland für Unternehmen attraktiver zu machen. Wie es in ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen (15/5554) heißt, würden damit Erträge wieder stärker der deutschen Besteuerung unterworfen, weil sich eine Gewinnverschiebung ins Ausland nicht mehr lohnen würde. Darüber hinaus plant sie, den Faktor bei der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von 1,8 auf 2,0 anzuheben. Damit würde die Gewerbesteuerbelastung bei Personenunternehmen bis zu einem Hebesatz von 379 Prozent neutralisiert. Dies würde die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Mittelstand verbessern, heißt es in dem Gesetzentwurf. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Verlustabzug auf 50 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte bei einem Sockelbetrag von 1 Million Euro zu begrenzen. Dies diene dazu, so die Regierung, die Steuereinnahmen zu "verstetigen". Fonds, die in erster Linie darauf abzielen, ihren Anlegern Verluste als Steuersparmodell zuzuweisen, soll eine Verlustabzugsbeschränkung auferlegt werden. Damit will die Regierung einen Anreiz zu mehr Rentabilität setzen und die "Vergeudung volkswirtschaftlicher Ressourcen" beenden. Dies sei zudem ein Beitrag, um die erheblichen Tarifentlastungen zu finanzieren, die sowohl im Interesse des Haushalts als auch unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit unverzichtbar seien. Die Abzugsbeschränkung würde verhindern, dass Großunternehmen Verlustvorträge dazu nutzen, um über Jahre hinweg keine Körperschaftsteuer mehr zu zahlen, obwohl sie Infrastruktur und andere öffentliche Leistungen ständig in Anspruch nehmen, heißt es in dem Entwurf. Schließlich beabsichtigt die Bundesregierung, die aus dem Verkauf von betrieblichen Grundstücken und Gebäuden im Zuge der Aufdeckung von stillen Reserven resultierenden Gewinne nur zur Hälfte zu besteuern. Für einen begrenzten Zeitraum von drei Jahren werde damit ein Anreiz geschaffen, nicht betriebsnotwendige Immobilien zu verkaufen, um bisher nicht frei verfügbares Eigenkapital für wirtschaftliche Aktivitäten zu mobilisieren. Die finanziellen Auswirkungen dieser Vorhaben beziffert die Regierung für das Jahr 2006 auf 926 Millionen Euro Mindereinnahmen beim Bund, 324 Millionen Mindereinnahmen bei den Ländern und 1,17 Milliarden Euro Mehreinnahmen bei den Gemeinden. Der Bundesrat sieht in der geplanten Senkung des Körperschaftsteuersatzes ein Signal für ausländische Investoren. Dieser Schritt werde seine Wirkung aber nur dann entfalten können, wenn auch die arbeits- und tarifrechtlichen Rahmenbedingungen kein Investitionshindernis mehr darstellten, heißt es in seiner Stellungnahme. Die Entlastung von Personenunternehmen durch die bessere pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer bewertet die Länderkammer als ein "Kurieren an Symptomen". Sie habe aber den Vorteil, dass der Weg für eine spätere Unternehmensteuerreform nicht verbaut werde. Allerdings hält der Bundesrat die Finanzierungsvorschläge der Regierung für nicht akzeptabel. So wolle sie einen wesentlichen Teil der Körperschaftsteuerentlastung mit der erwartet höheren Standortattraktivität Deutschlands gegenfinanzieren, weil dadurch Unternehmen wieder einen größeren Teil ihrer Gewinne im Inland versteuern würden. Die Länder halten das avisierte Volumen von 2,2 Milliarden Euro für unrealistisch. Damit würden über 40 Prozent des Entlastungsvolumens von Kapitalgesellschaften nur "virtuell" finanziert, was keine seriöse Gegenfinanzierung darstelle.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_148/03
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