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148/2005
Stand: 01.06.2005
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Neufassung der Umweltstatistik soll die Wirtschaft entlasten

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit der Neufassung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) wird besonders die Wirtschaft bei Datenerhebungen durch Reduktion und Fokussierung auf politisch unabweisbare Informationen grundsätzlich entlastet. Dies erklärt die Bundesregierung in einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (15/5538). In der Begründung heißt es, das UStatG von 1994 bilde eine der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung von Daten für die Umweltpolitik. Es habe sich als wichtige Informationsquelle für eine aussagefähige Umweltberichterstattung und zur Erfüllung von nationalen und internationalen Berichtspflichten bewährt. Dennoch bedürfe es aufgrund der wachsenden Bedeutung der Umweltpolitik und der fortgeschriebenen Rechtsetzung auf EU-Ebene einer Ergänzung und Weiterentwicklung. Die Harmonisierung von Datenanforderungen der amtlichen Statistik mit den Anforderungen im Rahmen nationaler, europäischer und internationaler Berichtspflichten sei deshalb unumgänglich. Die Vermeidung von Doppelerhebungen durch Reduktion und Straffung führe dabei zu nennenswerten Entlastungen. Neu ist die Aufnahme von zwei Themen aus "Natur und Landschaft", die im UStatG bislang nicht berücksichtigt wurden. Die Aufnahme begründe aber keine neuen Erhebungsverpflichtungen, sondern schreibe lediglich bestehende Berichtspflichten oder die Weiterleitung bereits vorhandener Daten gesetzlich fest. Das neu konzipierte Gesetz berücksichtige zudem die Ermittlung von Beschäftigtenzahlen im Bereich der erneuerbaren Energien. Die inhaltliche Ausweitung in diesem Bereich sehe einen wichtigen Erkenntnisgewinn, ohne dabei Auskunftgebende zusätzlich wesentlich zu belasten, heißt es. Ein weiteres Ziel sei eine möglichst vollständige Darstellung der Investitionen in und laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz sowie der Waren, Bau- und Dienstleistungen, insbesondere bei der Erfassung von Investitionen für den integrierten Umweltschutz. Mit der Neufassung würden die Ziele einer Straffung von Datenerhebungen ebenso erreicht wie deren Qualifizierung. So sei auf Erhebungen zur Trinkwasserbeschaffenheit nach der bisher geltenden Fassung verzichtet worden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_148/07
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