hib-Meldung
148/2005
Stand: 01.06.2005
Neufassung der Umweltstatistik soll die Wirtschaft entlasten
15/5538). In der Begründung
heißt es, das UStatG von 1994 bilde eine der wesentlichen
gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung von Daten für die
Umweltpolitik. Es habe sich als wichtige Informationsquelle
für eine aussagefähige Umweltberichterstattung und zur
Erfüllung von nationalen und internationalen Berichtspflichten
bewährt. Dennoch bedürfe es aufgrund der wachsenden
Bedeutung der Umweltpolitik und der fortgeschriebenen Rechtsetzung
auf EU-Ebene einer Ergänzung und Weiterentwicklung. Die
Harmonisierung von Datenanforderungen der amtlichen Statistik mit
den Anforderungen im Rahmen nationaler, europäischer und
internationaler Berichtspflichten sei deshalb unumgänglich.
Die Vermeidung von Doppelerhebungen durch Reduktion und Straffung
führe dabei zu nennenswerten Entlastungen. Neu ist die
Aufnahme von zwei Themen aus "Natur und Landschaft", die im UStatG
bislang nicht berücksichtigt wurden. Die Aufnahme
begründe aber keine neuen Erhebungsverpflichtungen, sondern
schreibe lediglich bestehende Berichtspflichten oder die
Weiterleitung bereits vorhandener Daten gesetzlich fest. Das neu
konzipierte Gesetz berücksichtige zudem die Ermittlung von
Beschäftigtenzahlen im Bereich der erneuerbaren Energien. Die
inhaltliche Ausweitung in diesem Bereich sehe einen wichtigen
Erkenntnisgewinn, ohne dabei Auskunftgebende zusätzlich
wesentlich zu belasten, heißt es. Ein weiteres Ziel sei eine
möglichst vollständige Darstellung der Investitionen in
und laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz sowie der
Waren, Bau- und Dienstleistungen, insbesondere bei der Erfassung
von Investitionen für den integrierten Umweltschutz. Mit der
Neufassung würden die Ziele einer Straffung von
Datenerhebungen ebenso erreicht wie deren Qualifizierung. So sei
auf Erhebungen zur Trinkwasserbeschaffenheit nach der bisher
geltenden Fassung verzichtet worden.
Berlin: (hib/WOL) Mit der Neufassung des Umweltstatistikgesetzes
(UStatG) wird besonders die Wirtschaft bei Datenerhebungen durch
Reduktion und Fokussierung auf politisch unabweisbare Informationen
grundsätzlich entlastet. Dies erklärt die Bundesregierung
in einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_148/07