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148/2005
Stand: 01.06.2005
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Außenpolitische Möglichkeiten noch stärker für zivile Krisenprävention nutzen

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) Ziel des von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Aktionsplanes zur zivilen Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung (15/5438) ist es, die Möglichkeiten auszubauen, die Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik noch stärker für die zivile Krisenprävention zu nutzen. Gleichzeitig solle Krisenprävention in größerem Maße als bisher Eingang in die Wirtschafts-, Finanz- und Umweltpolitik finden. Die Regierung betont in diesem Zusammenhang, zivile Krisenprävention sei eine langfristige Aufgabe. Der Aktionsplan sei dabei nur eine, allerdings besonders wichtige Wegmarke. Als strategische Ansatzpunkte des Aktionsplans würden die Herstellung verlässlicher staatlicher Strukturen (Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte und Sicherheit), aber auch die Schaffung von friedenspotenzialen in der Zivilgesellschaft bei den Medien sowie in Kultur und Bildung genannt. Ein weiterer Ansatzpunkt sei die Sicherung der Lebenschancen der betroffenen Menschen durch geeignete Maßnahmen auf den Gebieten Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Die Regierung berücksichtige auch die besondere Bedeutung der Vereinten Nationen (UN) als global agierende Organisation. Dabei fordere sie unter anderem, die UN-Missionen zu stärken, indem sie durch erweiterte Mandate mit zivilen Komponenten erhielten. Die Einbeziehung von Krisenprävention in die Tätigkeit aller Fonds, Programme und Sonderorganisationen der UN müsse ebenfalls erfolgen. Europäische Union sowie die OSZE und die NATO als regionalen Akteuren für die zivile Konfliktbearbeitung seien ebenfalls zu berücksichtigen. Der Aktionsplan soll Bewährtes stärken und ergänzen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_148/09
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