Parlamentarisches Kontrollgremium: Dienste nutzen Befugnisse zurückhaltend
Berlin: (hib/MAR) Die Sicherheitsdienste haben die ihnen mit Einführung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes neu eingeräumten Befugnisse zurückhaltend genutzt und damit die Eingriffe in Freiheitsrechte so gering wie möglich gehalten. Zu dieser Einschätzung kommt das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) in seinem als Unterrichtung (15/5506) vorgelegten Bericht für den Zeitraum von Anfang 2002 bis Ende 2004. Bei den neuen Befugnissen handelt es sich dem Bericht zufolge um Auskunftsrechte gegenüber Banken, Postdienstleistern, Luftfahrt- und Telekommunikationsunternehmen sowie die Befugnis zum Einsatz des IMSI-Catchers (zur Ermittlung von Geräte- und Kartennummern von Mobiltelefonen zur Lokalisierung des Standortes).
Nach Angaben des PKGr haben Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst 2002 in 39 Fällen, 2003 und 2004 in jeweils 41 Fällen von den neuen Befugnissen Gebrauch gemacht. Insbesondere die Auskünfte von Banken und Telekommunikationsunternehmen sowie der Einsatz des IMSI-Catchers hätten den Diensten wichtige Erkenntnisse zur Verbesserung ihrer Aufgabenerfüllung vermittelt. Eindeutiger Schwerpunkt seien Ermittlungen gegen ausländische extremistische bzw. terroristische Vereinigungen gewesen, heißt es im Bericht weiter. Im Ergebnis sei festzuhalten, so die PKGr, dass die Erwartungen des Gesetzgebers an die Eignung der Maßnahmen und deren Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit überwiegend bestätigt wurden.