Verteilung des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen neu regeln
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung plant, Merkmale für den endgültigen Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen neu festzulegen. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze (15/5565) eingebracht. Der derzeitige Schlüssel soll bis Ende 2008 gültig bleiben. Um die Umstellung auf den endgültigen Verteilungsschlüssel vorzubereiten, soll das Statistische Bundesamt mit Modellrechnungen beauftragt werden. Die gesetzlichen Regelungen reichen nach Darstellung der Regierung jedoch für die Übermittlung von Daten aus der Beschäftigten- und Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit an das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter und von diesen an die obersten Bundes- und Landesbehörden nicht aus. Auch könnten die Tabellensätze des Statistischen Bundesamtes derzeit nicht an die kommunalen Spitzenverbände weitergegeben werden. Damit die Übermittlung der benötigten Daten uneingeschränkt möglich wird, sind Änderungen im Gemeindefinanzreformgesetz, im dritten Buch des Sozialgesetzbuches und im Gesetz über Steuerstatistiken erforderlich, wie es in dem Entwurf heißt.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände hätten sich darauf verständigt, so die Regierung, Modellrechnungen mit den Merkmalen "Gewerbesteueraufkommen", "sozialversicherungspflichtig Beschäftigte" sowie "sozialversicherungspflichtige Entgelte" vom Statistischen Bundesamt erstellen zu lassen. Wenn diese Berechnungen vorliegen, müsse ein tragfähiger Kompromiss für den Verteilungsschlüssel gefunden werden, bei dem möglichst viele Länder und Gemeinden ihre Interessen gewahrt sehen. Mit dem Übergang auf den endgültigen Schlüssel werden nach Einschätzung der Regierung Umverteilungswirkungen auf der kommunalen Ebene und über Ländergrenzen hinweg "unvermeidlich" sein. Der neue Schlüssel müsse diese Umverteilungswirkungen aber zulassen, da er Kommunen mit einer erfolgreichen Ansiedlungspolitik belohnen soll. Die kommunalen Spitzenverbände, die zu den Ergebnissen der Modellrechnungen Stellung nehmen müssten, benötigten dafür Informationen über die Modellrechnungen auf Gemeindeebene.