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186/2005
Stand: 08.07.2005
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Regierung: Wettbewerbspolitiken international angleichen

Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Ziel deutscher Wettbewerbspolitik ist es, international zu einer Angleichung der Wettbewerbspolitiken zu kommen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme (15/5819) zum 15. Hauptgutachten der Monopolkommission 2002/2003 (15/3610, 15/3611). Für die Unternehmen würden dadurch die Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für ihre Entscheidungen sowie ihre grenzüberschreitende Kooperationsfähigkeit verbessert. Wichtig sei, dass es kein "Wettrennen" der unterschiedlichen Weltregionen gibt. Die Wettbewerbspolitiken auf nationaler Ebene müssten grenzüberschreitende Marktzutritte nicht nur erlauben, sondern auch fördern. Bei den Netzindustrien sorge diskriminierungsfreier und effizienter Netzzugang sowie verstärkter Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten dafür, dass Investitionen in Netzstrukturen ökonomisch optimal genutzt werden. Wie die Monopolkommission, so lehnt auch die Regierung nach eigener Darstellung "selektive Staatsinterventionen" ab. Zusammenschlüsse von Unternehmen seien grundsätzlich Teil marktwirtschaftlicher Prozesse. Die Grenzen solche Fusionen würden durch das Wettbewerbsrecht bestimmt. In vielen Bereichen des Maschinenbaus, der Automobilproduktion und der chemischen Industrie seien deutsche mittelständische Unternehmen aus eigener Kraft zu Weltmarktführern aufgestiegen. Entgegen der Auffassung der Monopolkommission hate die Regierung nach eigener Darstellung "nationale Champions" nicht industriepolitisch gefördert. Soweit es in jüngster Zeit darum gegangen sei, die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie zu stärken, habe die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Vordergrund gestanden. Die Regierung wendet sich auch gegen die Darstellung der Monopolkommission, die Ministererlaubnis im Verfahren um einen Zusammenschluss Energieerzeuger E.on und Ruhrgas im Jahr 2002 sei ein Indiz für eine interventionistische Wirtschaftspolitik gewesen. Es sei gerade die Funktion des Ministererlaubnisverfahrens, eine Fusion unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten zu bewerten. Darüber hinaus muss aus Sicht der Regierung die Existenz einer im Heimatland verankerten und gleichzeitig global agierenden Bank wettbewerbspolitisch nicht negativ sein, auch wenn Größe nicht mit Wettbewerbsstärke oder Profitabilität gleichgesetzt werden dürfe. Im internationalen Vergleich bestehe auf dem deutschen Bankmarkt ein Nachholbedarf in der Konsolidierung. Ein Oligopol befürchtet die Regierung nicht, da die fünf größten privaten Banken derzeit lediglich 20 Prozent Marktanteil aufwiesen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_186/08
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