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222/1998
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VIEL GEFRAGT - STATISTIK DER 13. WAHLPERIODE

Bonn: (hib) In der 13. Wahlperiode stellten die Mitglieder des Deutschen Bundestages 18.477 mündliche, schriftliche oder dringliche Einzelfragen an die verschiedenen Ressorts der Bundesregierung. Das belegt eine Statistik der Bundestagsverwaltung. Die Gesamthöhe der Nachfragen entspricht einem Durchschnitt von 4.600 Auskünften pro Jahr. Antwort erhielten die Abgeordneten in 18.353 Fällen. 124 Fragen dagegen blieben unbeantwortet. Mit 11.601 Nachfragen (62,78 Prozent) erklomm die SPD-Fraktion den Gipfel der Informationssuchenden. Weit weniger in Anspruch genommen wurde die Bundesregierung durch die Fraktionen von CDU/CSU mit 3.306 Fragen (17,89 Prozent) und Bündnis 90/Die Grünen mit 2.217 Fragen (11,99 Prozent), die Gruppe der PDS mit 761 Fragen (4,11 Prozent), die Fraktion der F.D.P. mit 515 Fragen (2,78 Prozent) und von 77 Fragen (0,41 Prozent), die fraktionslos gestellt wurden.

Meistbeschäftigt war das Bundesministerium der Finanzen, das auf insgesamt 3.124 Fragen zu reagieren hatte. 2.359 mal Auskunft erhielten von hier allein Parlamentarier der SPD-Fraktion. An das Bundesministerium für Verkehr richteten sich 2.565, an das Bundesministerium des Innern 1.855 und an das Auswärtige Amt 1.625 Nachfragen.

Gemäß Geschäftsordnung (GO) des Deutschen Bundestages (§ 105) ist jedes Mitglied des Parlamentes berechtigt, "kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten". Das Nähere regeln Richtlinien, die in 16 Punkten gefaßt sind. Danach ist es in den Fragestunden, die in jeder Sitzungswoche stattfinden, gestattet, höchstens zwei kurze Fragen zu stellen. Diese werden von den Vertretern der Regierung mündlich beantwortet. Fragen, die einen aktuellen Tagesordnungspunkt betreffen, werden dagegen schriftlich erledigt. Im Falle einer mündlichen Antwort ist der Nachfragende berechtigt, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Dringliche Fragen werden stets zu Beginn einer Fragestunde aufgerufen. Maximal 48 Fragen im Jahr, das heißt höchstens vier Fragen pro Monat, dürfen sodann schriftlich gestellt werden. Innerhalb einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt werden diese Fragen von der Bundesregierung beantwortet.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9822201
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