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238/1998
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VORAUSSETZUNGEN FÜR AUSLIEFERUNG MÜSSEN ERFÜLLT SEIN (ANTWORT)

Bonn: (hib) as- Die Bundesregierung wird Großbritannien ersuchen, General Pinochet nach Deutschland auszuliefern, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/201) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/76) mit. Voraussetzung sei zum einen ein deutsches Ermittlungsverfahren gegen Pinochet, auf dessen Grundlage ein Haftbefehl erlassen worden sei. Ferner müsse das jeweilige Bundesland im Benehmen mit der Bundesregierung beschließen, ein Auslieferungsersuchen zu stellen. Außerdem müßten die Feststellungen eines Gutachtens des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht von den zuständigen Ermittlungsbehörden bei der Prüfung der im Vorfeld eines deutschen Auslieferungsersuchens zu klärenden strafrechtlichen Fragen berücksichtigt werden.

Zudem werde die Aufklärung der während der Militärdiktatur begangenen Menschenrechtsverletzungen, so die Regierung, erheblich erschwert und oft unmöglich gemacht, da die Militärregierung bereit 1978 ein Amnestiegesetz für alle bis zu diesem Zeitpunkt begangenen Verbrechen der Militärs erlassen habe. Mehrfache Versuche der späteren demokratischen Regierung unter den Präsidenten Aylwin und Frei, eine Aufhebung dieser Selbstamnestie zu erreichen, fanden der Antwort zufolge keine Mehrheit im Parlament. Eine Aktenüberprüfung bei der Botschaft Santiago de Chile habe mit Ausnahme einer Person keine Hinweise darauf ergeben, ob es sich bei den Opfer der Pinochet-Diktatur um deutsche Staatsangehörige handle. In diesem Fall habe man eine deutsche Staatsangehörigkeit allerdings ausschließen können. Da in Deutschland keine zentralen Melde-, Paß- oder Personalausweisregister geführt würden, seien keine Aussagen zur deutschen Staatsangehörigkeit der übrigen Personen möglich.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823805
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