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257/1999
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DURCH MEHR AUFKLÄRUNG VOR HAUTKREBS SCHÜTZEN (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/BOB-um) Der beim Bundesumweltminister angesiedelte Rat von Sachverständigen für Umweltfragen hat sich dafür ausgesprochen, Aufklärungskampagnen zum Schutz vor Hautkrebs durch ultraviolette Strahlung zu intensivieren und häufig zu wiederholen. In einem dem Bundestag als Unterrichtung (14/2300) zugeleiteten Sondergutachten "Umwelt und Gesundheit - Risiken richtig einschätzen" weisen die Experten darauf hin, seit drei Jahrzehnten nähmen Hauttumore in der hellhäutigen Bevölkerung stetig zu. In Deutschland entfielen etwa 15 Prozent aller bösartigen Neubildungen auf den hellen Hautkrebs (Plattenepithel- und Basalzellenkarzinom) sowie auf den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom). Bei diesem früher seltenen malignen Melanom sei gegenwärtig eine Zunahme der Erkrankungen von jährlich 6 bis 7 Prozent zu beobachten. In Deutschland stürben derzeit jährlich etwa 2.000 Personen im mittleren Alter von etwa 50 Jahren daran. Grund für diese Entwicklung ist den Experten zufolge eine übermäßige Sonnenexposition.

Laut dem Sachverständigenrat sollten besondern Kinder und Jugendliche verstärkt Ziel von Aufklärungsbemühungen sein. Besonderes Augenmerk sollte dabei Kleinkindern gelten, die wehrlos und hochempfindlich gegen die ultravioletten Strahlen der Sonne seien. Eine Verbreitung des Wissens um "Sonne und Hautkrebs" in Kindergärten und Schule könnte Kampagnen zur Früherkennung wirkungsvoll unterstützen. Gerade in der Schule könnten frühzeitig eine Reihe von Irrtümern wie beispielsweise "Sonnenbräune ist ein Ausdruck von Gesundheit" richtig gestellt werden. Die Experten raten weiter dazu, von medizinischer Seite gemachte Vorschläge umzusetzen. Hierzu gehöre auch etwa Schattenplätze in Schulhöfen, im Zuschauerbereich von Sportplätzen, auf Spielplätzen und in Schwimmbädern zu schaffen sowie leichte, auf UV-Durchlässigkeit geprüfte Sommerstoffe zu kreieren. Die Sachverständigen plädieren außerdem dafür, durch Aufklärungsarbeit zu erreichen, dass Solarien seltener genutzt werden. Deren Besuch aus kosmetischen Gründen stelle eine "überflüssige und leicht vermeidbare UV-Exposition dar". Zudem sollte bei kommerziell eingesetzten Bräunungsgeräten einmal jährlich eine Sicherheitsüberprüfung mit Messungen der Strahlungsintensität vorgenommen werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9925706
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