AUFENTHALT AUSLÄNDISCHER EHEPARTNER ERLEICHTERN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/WOL-in) Eine mindestens vierjährige Ehe soll nach dem Willen der Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht mehr die Voraussetzung für ausländische Ehepartner sein müssen, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten.
Durch die Herabsetzung von vier auf zwei Ehebestandsjahre wollen die Abgeordneten der Regierungskoalition in ihrem Gesetzentwurf (14/2368) das eigenständige Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten erleichtern, um unzumutbare Verhältnisse in einer ehelichen Gemeinschaft nicht mit dem Bleiberecht in Deutschland zu verketten.
Zu den weiteren schutzwürdigen Belangen der künftigen gesetzlichen Regelung soll auch das Wohl eines mit einem Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes gelten.
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