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013/2000
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SOZIALVERSICHERUNGSABKOMMEN MIT ITALIEN BALD GÜLTIG (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-as) Das Regierungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien, das die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen in Italien ermöglicht, wird im nächsten Jahr in Kraft treten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (14/2441) auf eine Kleine Anfrage von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/2395) hervor.

Den Angaben zufolge beliefen sich in den Jahren 1996 bzw. 1997 nach Ermittlungen des Bundesrechungshofes (BRH) die bekannt gewordenen Einziehungsersuchen auf 1,4 Millionen DM bzw. auf 1,5 Millionen DM. Die tatsächlichen Forderungen deutscher Sozialversicherungsträger gegenüber Schuldnern, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegt haben, seien vermutlich höher, ließen sich aber nicht exakt ermitteln, da es keine zentrale Erfassung aller Forderungen gebe.

Der BRH habe ausgeführt, es müsse von jährlichen Einnahmeausfällen der Sozialversicherungsträger in "ein- bis zweistelliger Millionenhöhe" ausgegangen werden. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen der Rechnungshof Einnahmeausfälle auch in zweistelliger Millionenhöhe für möglich hält, so die Regierung.

Zu der Frage, wie sie diese geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge hereinholen werde, erläutert die Regierung, im Dezember 1998 sei mit Italien ein Abkommen paraphiert worden, das die Verpflichtung der italienischen bzw. deutschen Vollstreckungsbehörden beinhalte, Forderungen für Sozialversicherungsbeiträge der jeweils anderen Seite zu vollstrecken.

Es handele sich um ein völkerrechtliches Abkommen, das der Ratifizierung bedürfe. Die verfassungsrechtliche und vertragsförmliche Prüfung sei inzwischen abgeschlossen worden. Demnach könne das Abkommen voraussichtlich im Februar/März 2000 unterzeichnet und danach mit Zustimmung des Bundesrates ratifiziert werden.

Es bleibe aber abzuwarten, wie hoch danach der Anteil der Forderungen sein wird, der tatsächlich realisiert werden könne. Die Vollstreckung werde vielfach daran scheitern, dass die Schuldner - die sich häufig nach Italien abgesetzt haben, weil sie überschuldet sind - nach wie vor kein Vermögen haben.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0001311
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