GLEICHGEWICHT AUF DEM WEINMARKT HERSTELLEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-lw) Ein stabileres Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Markt für Weine in der Europäischen Union zu schaffen, ist eines der Ziele der neuen Weinmarktordnung in der EU. Zur Umsetzung des geänderten europäischen Rechts haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (14/2566) vorgelegt.
Durch eine EG-Verordnung vom Mai 1999 wird die derzeit geltende gemeinsame Marktorganisation für Wein mit Wirkung vom 1. August 2000 abgelöst. Gleichzeitig werden weitere 22 EG-Verordnungen aufgehoben. Die neue Weinmarktordnung soll den Winzern auch die Möglichkeit eröffnen, neue Märkte zu erschließen, heißt es in dem Entwurf.
Ebenso soll die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weinsektor verbessert und die Intervention als günstige Absatzmöglichkeit für Überschüsse abgeschafft werden. Zum einen soll der Weinmarkt gestützt werden, zum anderen wollen die Fraktionen sicherstellen, dass die Teile des Trinkalkoholsektors, die traditionell Produkte aus der Destillation von Wein verwenden, kontinuierlich mit diesen Produkten versorgt werden können.
Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz
der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf