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072/2000
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HANDEL MIT GEFÄHRDETEN ARTEN NICHT RÜCKLÄUFIG (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-um) Die absoluten Einfuhrzahlen beim Handel mit gefährdeten Arten nach Deutschland sind seit Inkrafttreten der EG-Verordnung von 1997 nicht zurückgegangen.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/2870) auf eine kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/2659) mit.

Allerdings habe das Spektrum der gehandelten Tiere mit der Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) stark abgenommen.

Die Gesamtzahl der aus Drittländern nach Deutschland eingeführten Wildtiere ist den Angaben der Bundesregierung zufolge nicht bekannt, da nur solche Tierarten beim Import statistisch erfasst würden, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen oder spezifischen EG-Verordnungen und -Richtlinien unterlägen.

Eine Untersuchung habe jüngst ergeben, dass innerhalb der vergangenen zehn Jahre weniger Papageien und Greifvögel nach Deutschland gelangt seien als Sperlingsvögel und wirbellose Tiere.

Für über 500 in der EG-Verordnung genannte Tierarten sei inzwischen die Einfuhr verboten worden, weil ihre "nachhaltige Nutzung" nicht habe gewährleistet werden können.

Die Mehrzahl der Wildtiere sei jedoch weniger durch den internationalen Handel bedroht als durch die Zerstörung ihres Lebensraumes.

Wie sich der internationale Handel mit bislang ungeschützten Tierarten auswirke, könne auf Grund fehlender Daten nicht "pauschal" geklärt werden, so die Regierung weiter.

Der deutsche Zoll habe von März bis November 1999 alle Einfuhren lebender, nicht geschützter Wildvogel- und Reptilienarten nach Art, Ursprungsland und Verwendungsland statistisch erfasst.

Die Informationen sollen letztlich dazu dienen, alle Wirbeltierarten in den Anhang D der EG-Verordnung des Rats aufnehmen zu lassen, in dem Importe in die EU statistisch erfasst werden.

Was die Haltung und den Transport anbelangt, habe die EU bislang den Import bestimmter Schildkrötenarten zu kommerziellen Zwecken verboten, weil die Sterblichkeit dieser Art hoch gewesen sei.

Die Einfuhr von transportsensiblen Arten in die EU sei bisher nicht beschränkt worden, weil aussagekräftige Daten fehlten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0007208
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