OPFERN DER VERFOLGUNG VON HOMOSEXUELLEN GERECHT WERDEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/BOB-re) Nach dem Willen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll die Bundesregierung prüfen, ob Opfer der Verfolgung von Homosexuellen während der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur ausreichend rehabilitiert sind oder ob es einer weiteren Initiative in dieser Hinsicht bedarf.
Die Koalitionsfraktionen erwarten in einem Antrag (14/2984 neu) zudem, dass die Regierung einen Bericht vorlegt, der sich mit der Entschädigung homosexueller NS-Opfer sowie mit der Rückerstattung und Entschädigung für die Enteignung und Zerschlagung der homosexuellen Bürgerrechtsbewegung und vergleichbarer Institutionen befasst.
Die Fraktionen nennen in diesem Zusammenhang exemplarisch das Berliner Institut für Sexualwissenschaft.
Möglicherweise seien Vorschläge erforderlich, wie Rechtslücken, auch mit Blick auf eventuellen Rentenschadensausgleich für homosexuelle NS-Opfer geschlossen werden können, betonen Sozialdemokraten und Bündnisgrüne.
Nach dem Willen der Koalition soll das Parlament ferner seine Überzeugung bekräftigen, die Ehre der homosexuellen Opfer des NS-Regimes sei wieder herzustellen.
Bedauerlich sei in diesem Zusammenhang, dass die nationalsozialistische Fassung eines Paragrafen im Strafrecht zur Homosexualität in der Bundesrepublik bis zum Jahr 1969 unverändert in Kraft geblieben ist.
Der Bundestag sei deshalb aufgerufen, sich für die bis zu jenem Jahr andauernde strafrechtliche Verfolgung homosexueller Bürger zu entschuldigen.
Diese Menschen, so die Abgeordneten, seien durch die drohende Strafverfolgung in ihrer Menschenwürde, in ihren Entfaltungsmöglichkeiten und in ihrer Lebensqualität empfindlich beeinträchtigt worden.
Auch in der DDR seien Menschen wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen unter Erwachsenen strafrechtlich verfolgt worden.
Das Parlament müsse zudem Initiativen begrüßen und unterstützen, welche die historische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Homosexuellen-Verfolgung und des späteren Umgangs mit ihren Opfern zum Gegenstand haben, finden SPD und B 90/Grüne.
Der Bundestag solle sich ferner für eine verstärkte öffentliche Würdigung des Schicksals der Homosexuellen einsetzen.
Zum gleichen Thema hat bereits die PDS Anträge (14/2619, 14/2620) vorgelegt. Der Bundestag wird alle drei Initiativen am (morgigen) Freitag, 24. März, beraten.
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