Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG ZUR EUROPÄISCHEN GRUNDRECHTE-CHARTA
Berlin: (hib/BOB-eu) Zu einer gemeinsamen Anhörung zu der Charta der Grundrechte der Europäischen Union laden der Europaausschuss des Bundestages und der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates am kommenden Mittwoch, 5. April, ein.
Hintergrund der Veranstaltung ist ein seit Dezember 1999 unter Leitung des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog in Brüssel arbeitender Konvent, der bis Ende dieses Jahres Vorschläge zu einer solchen europäischen Grundrechte-Charta unterbreiten soll.
Dem Konvent gehören Vertreter der Regierungen und der Parlamente der Mitgliedsstaaten der EU sowie des Europäischen Parlaments an. Vertreter des Bundestages sind die Abgeordneten Jürgen Meyer (SPD) und Peter Altmaier (CDU/CSU).
Zu dem Hearing eingeladen sind eine Reihe von zivilgesellschaftlichen Akteuren, darunter Vertreter der Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Freien Wohlfahrtspflege, der beiden großen Kirchen, des Naturschutzringes, des Richterbundes, des Anwaltsvereins und von Amnesty International sowie weitere Rechtsexperten.
Die Veranstaltung soll von 10.00 bis 18.00 Uhr dauern und findet im Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße 3 (Plenarsaal) statt.
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