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114/2000
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DEUTSCHE IN USA BEI ERBSCHAFTEN NICHT BENACHTEILIGEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-fi) Benachteiligungen für in den USA lebende Deutsche zu vermeiden ist das Ziel eines Protokolls, mit dem das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern im Dezember 1998 geändert worden ist.

Zur Umsetzung dieses Protokolls in deutsches Recht hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf (14/3248) vorgelegt.

Darin heißt es, seit 1988 seien durch Änderungen im amerikanischen Steuerrecht Vermögenswerte, die beim Tod eines Ehegatten auf den Überlebenden übergehen, nur noch von der Nachlasssteuer befreit, wenn der Überlebende amerikanischer Staatsbürger ist.

Das Protokoll soll auf Nachlässe und Schenkungen angewendet werden, wenn der Erblasser zum Zeitpunktes des Todes oder Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in einem der beiden Staaten oder in beiden Staaten hatten.

Die Doppelbesteuerung wird nach Regierungsangaben grundsätzlich dadurch vermieden, dass der Staat, in dem der Erblasser oder Schenker wohnt, die Steuer des anderen Staates, die auf das in diesem Staat gelegene Vermögen erhoben wird, auf seine Steuer anrechnet.

Gleichzeitig werde durch das Protokoll das Besteuerungsrecht des Staates, der nicht der Wohnsitzstaat ist, erheblich eingeschränkt, so die Regierung.

Zwar seien nach US-Steuerrecht Nachlässe nur steuerpflichtig, wenn sie 600.000 Dollar übersteigen. Dabei sei aber zu berücksichtigen, dass der kapitalisierte Wert von Versorgungsansprüchen häufig zum steuerpflichtigen Nachlass gehört und der Grundbesitz mit dem Marktwert anzusetzen ist, so dass der steuerfreie Betrag schnell aufgebraucht sein könne.

Die Bundesregierung habe sich jahrelang um eine Rücknahme dieser Regelung bemüht, weil aus ihrer Sicht unterschiedliche Besteuerungsfolgen, die allein auf der Staatsangehörigkeit beruhen, unzulässig sind.

Dem habe das Interesse der USA gegenüber gestanden, ihren Besteuerungsanspruch zu sichern. Die Lösung bestehe nun in der Einführung eines begrenzten Ehegattenfreibetrags, der zu einer fühlbaren Entlastung führe.

Er bewirke, dass bis einschließlich 1997 Vermögen in Höhe von 1,2 Millionen Dollar steuerfrei auf den überlebenden deutschen Ehegatten übertragen werden kann.

Dieser Betrag werde bis 2006 auf 2 Millionen Dollar ansteigen. Damit werde die überwiegende Zahl der betroffenen deutschen Ehegatten von den Folgen der US-Nachlassbesteuerung verschont bleiben.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011402
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