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121/2000
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Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

RENTEN VOR DEM MONATSERSTEN AUSZAHLEN

Berlin: (hib/VOM-as) Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, den Eingang der Renten auf dem Empfängerkonto am letzten Bank-Geschäftstag vor dem Monatsersten zu gewährleisten.

Am Mittwoch nahm der Ausschuss einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Sicherstellung der Rentenauszahlung im Vormonat" (14/3159) an.

Durch den Entwurf sollen die Träger der Renten- und Unfallversicherung verpflichtet werden, die Renten zum letzten Bank-Geschäftstag des Monats auszuzahlen, der dem Fälligkeitsmonat vorausgeht.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen betonten die Notwendigkeit, einer Verunsicherung der Rentner rasch entgegenzuwirken.

Die CDU/CSU unterstützte den Gesetzentwurf und brachte gleichzeitig ihr Bedauern darüber zum Ausdruck, dass eine solche Materie gesetzlich geregelt werden müsse.

Die F.D.P. hob hervor, dass die Verunsicherung der Rentner beendet werden müsse. Die Rentenversicherungsträger dürften keine Einsparungen auf Kosten der Rentner machen.

Die PDS hielt den Gesetzentwurf unter anderem deshalb für notwendig, weil viele Rentner auf eine pünktliche Überweisung ihrer Renten angewiesen seien.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0012103
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