AUSGLEICHSABGABE FÜR SCHWERBEHINDERTE STAFFELN (ANTWORT)
Berlin: (hib/RAB-as) Die Bundesregierung will die Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte staffeln. Dies geht aus der Antwort (14/3310) auf eine Kleine Anfrage (14/3031) der CDU/CSU hervor. Diese Abgabe müssen Arbeitgeber zahlen, die die gesetzlich vorgesehene Beschäftigungspflicht von Schwerbehinderten in Höhe von sechs Prozent der Arbeitsplätze nicht erfüllen. Die Beträge sollen künftig zwischen 200 und 500 DM liegen und die Pflichtquote für Unternehmen mit mehr als 19 Arbeitsplätzen von sechs auf fünf Prozent der Gesamtbelegschaft reduziert werden. Weiter erklärt die Regierung in ihrer Antwort, sie wolle mit einem "Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter" die Chancengleichheit schwerbehinderter Menschen im Arbeits- und Berufsleben verbessern und die Arbeitslosigkeit schnellstmöglich und nachhaltig abbauen. Ziel sei es, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten zwei bis drei Jahren um rund 50.000 zu verringern.
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