ANPASSUNGSPROTOKOLLE ZU EUROPA-ABKOMMEN BILLIGEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-aw) Österreich, Schweden und Finnland sollen Vertragsparteien von Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Polen, Bulgarien und Rumänien andererseits werden.
In einem dazu vorgelegten Vertrags-Gesetzentwurf (14/3464) erläutert die Bundesregierung, da Österreich, Schweden und Finnland zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Abkommen mit den genannten mittel- und osteuropäischen Ländern noch nicht EU-Mitglieder gewesen seien, sei dieser Schritt erforderlich.
Dazu habe man im Juni vergangenen Jahres die entsprechenden Anpassungsprotokolle unterzeichnet.
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