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146/2000
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MITTEL FÜR ZUWANDERERBERATUNG SOLLEN UNVERÄNDERT BLEIBEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-in) Für die Beratung von Zuwanderern sollen den Sozialberatungsdiensten in Deutschland wie schon in den Vorjahren auch künftig jährlich 36 Millionen DM aus dem Haushalt des Bundesarbeitministeriums zur Verfügung stehen.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/3471) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/3325) mit.

Hinzu kämen nach dem derzeitigen Finanzplan in den Haushaltsjahren 2001 bis 2003 jeweils 25 Millionen DM für die Betreuung erwachsener Spätaussiedler aus dem Topf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die gleiche Summe stand im laufenden Jahr zur Verfügung. Für die Integration jugendlicher Spätaussiedler im Eingliederungsprogramm des Kinder- und Jugendplanes der Bundes sind weiteren Angaben zufolge für die kommenden drei Haushaltsjahre jeweils 50 Millionen DM eingeplant.

Dafür wurden in diesem Jahr 51 Millionen DM aufgewandt.

Die Bundesregierung verfügt laut Antwort im Übrigen nicht über Informationen, welche Mittel den Sozialverbänden für die Beratung von Zuwanderern insgesamt zur Verfügung stehen.

Diese Frage könne nur von den Verbänden beantwortet werden, da diese auch Mittel des Europäischen Sozialfonds, Landesmittel, kommunale Gelder und andere Einkünfte wie zum Beispiel Spenden, erhielten.

Die Bundesregierung strebt nach eigenen Worten zudem derzeit nicht an, die nach Zuwanderungsgruppen (Ausländer, Aussiedler, Spätaussiedler) getrennten finanziellen Fördermittel zusammenzulegen.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0014608
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