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151/2000
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Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (Anhörung)

NEUREGELUNG DER AUSGLEICHSABGABE STÖSST AUF KRITIK

Berlin: (hib/RAB-as) Die vorgesehene Neuregelung der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte stand am Mittwochnachmittag in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung im Mittelpunkt der Kritik der Sachverständigen.

Während Hans-Jürgen Leutloff vom Sozialverband Deutschland die im Gesetzentwurf (14/3372) der Bundesregierung vorgesehene Senkung der Pflichtquote für die Beschäftigung von Schwerbehinderten von sechs auf fünf Prozent in einer schriftlichen Stellungsnahme als ein "falsches Signal an die Arbeitgeber" bezeichnete, forderte Jürgen Wutke von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) die dauerhafte Senkung der Rate.

Daneben sprach er sich dafür aus, im Rahmen der Gesetzesinitiative den gesonderten Kündigungsschutz und den vorgesehenen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte abzuschaffen.

Die Bundesregierung hat sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten zwei bis drei Jahren um etwa 50.000 zu senken.

Aus diesem Grunde hat sie den Gesetzentwurf vorgelegt, in dem neben der Absenkung der Pflichtquote die Staffelung der Ausgleichsabgabe mit Gebühren zwischen 200 und 500 DM vorgesehen ist.

2003 soll dann den Angaben zufolge überprüft werden, ob die Neuregelung zur Verbesserung der Situation der Betroffenen beigetragen hat.

Die Ausgleichsabgabe müssen bisher Unternehmen zahlen, die mehr als 16 Mitarbeiter haben und weniger als sechs Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen.

Ruth Palik vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hielt eine höhere Quote als fünf Prozent für notwendig, vor allem um Unternehmen mit alternder Belegschaft und wachsender Schwerbehindertenzahl nicht vom Beschäftigungsanreiz der Abgabepflicht zu befreien.

Klaus Growitsch von der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG) vertrat die Auffassung, dass die Novellierung des Schwerbehindertengesetzes im Konsens erfolgen müsse, um gemeinsame Anstrengungen von Politik und Wirtschaft zu ermöglichen.

Aus diesem Grunde nehme der DAG Abstand von zuvor formulierten, weitergehenden Forderungen. Ähnlich argumentierte Leutloff, der im Namen des Sozialverbandes auf grundlegende Kritik am Entwurf verzichtete.

Auf weitgehende Zustimmung stieß die von der Regierung vorgesehene Stärkung der Rechte der behinderten Menschen.

Unter anderem sollen laut Entwurf die Beteiligungsrechte der Vertretungen von Schwerbehinderten gestärkt und durch besondere Verpflichtungen der Arbeitgeber ausgebaut werden.

Palik vertrat den Standpunkt, die Regelung müsse durch eine Erweiterung des Mitspracherechts des Betriebsrats ergänzt werden. In den Augen von

Stefan Heinik vom Allgemeinen Behindertenverband ist die Stärkung der Beteiligungsrechte der Betroffenen letztlich die entscheidende Grundlage für die nachhaltige Sicherung jedes Eingliederungserfolges.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0015104
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