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158/2000
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UKRAINE KANN STROMVERSORGUNG SICHERSTELLEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-um) Die Ukraine erfüllt die Voraussetzungen für eine moderne Energiewirtschaft und kann auch nach Abschaltung des Atomkraftwerks Tschernobyl die Stromversorgung durch ausreichende Kraftwerkskapazitäten sicherstellen.

Dies gibt die Regierung in ihrer Antwort (14/3562) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/3238) bekannt.

Sie bezieht sich dabei auf Untersuchungen einer Gruppe ukrainischer und deutscher Experten, die Anfang 2000 die Situation der Energiewirtschaft in der Ukraine detailliert untersucht hätten.

Die Liberalen hatten sich nach der künftigen Energiebereitstellung sowie nach der Übernahme der Sanierungskosten des verunglückten Reaktors Tschernobyl und der Liquidität der Ukraine erkundigt.

Mit Bezug auf die künftige Energieversorgung heißt es, der letzte noch betriebene Block des AKW Tschernobyl habe bereits in den vergangenen Monaten "wiederholt auf Grund von Pannen über längere Zeiträume" stillgestanden und somit nicht "nenneswert" zur Verbesserung der angespannten Stromversorgung beitragen können.

Da die Ukraine die Energieträger zur Stromproduktion importieren müsse und die Mittel für ihre Bezahlung beschränkt seien, könne ein erheblicher Teil der Kraftwerksleistung nicht betrieben werden.

Aus Sicht der Regierung erscheint es sinnvoll, veraltete Anlagen in Heizkraftwerken durch den Einsatz von Gas- und Dampfkraftanlagen zu ersetzen, da die Kraftwerke ohnehin fast ausnahmslos mit Erdgas betrieben würden und so eine bessere Ausnutzung des Brennstoffs erreicht werden könne.

Ob auch die ukrainischen Reaktoren an den Standorten Khmelnitzki 2 und Rowno 4 fertiggestellt und gleichzeitig modernisiert werden sollen, würde derzeit von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung im Rahmen einer internationalen Kreditfinanzierung geprüft.

Nach Angaben der F.D.P.-Fraktion hat die ukrainische Regierung Ende März einen ersten konkreten Beschluss gefasst, den Reaktor in Tschernobyl vollständig abzuschalten, und dies sowohl gegenüber den sieben führenden Industrienationen (G7) als auch gegenüber der Europäischen Union (EU) in Aussicht gestellt.

Nach eigenen Angaben beteiligt sich die Bundesregierung im Rahmen eines zwischen den G7-Staaten und der Ukraine abgeschlossenen Memorandums seit 1998 mit 23,61 Millionen US-Dollar (rund 48,40 Millionen DM) an der Sanierung des 1986 verunglückten Reaktorblocks 4 des Atomkraftwerks Tschernobyl.

Insgesamt 25 Staaten und die EU hätten bislang rund 395 Millionen US Dollar (rund 809,75 Millionen DM) zur Finanzierung des Programms aufgebracht, mit dem die Umhüllung (Sarkophag) in einen umweltverträglichen Zustand überführt werden soll.

Die Sanierung des Sarkophags sei Teil des Programms der Ukraine zur Stillegung und Entsorgung des Standorts Tschernobyl.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0015802
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