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162/2000
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IM BUNDESHAUS NOTIERT:

Berlin: (hib/SAM-lw) Herkömmliche Käfighaltung bei Legehennen, so wie sie durch die inzwischen ungültig gewordene Hennenhaltungsverordnung geregelt ist, erfüllt nach den Worten der Bundesregierung nicht den Tatbestand einer "quälerischen Tiermisshandlung" .

Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/3573) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/3447) mit. Des Weiteren führt sie aus, bei der Ermittlung der nutzbaren Fläche für Legehennen in der neuen Hennenhaltungsverordnung wissenschaftliche Ergebnisse heranziehen zu wollen.

Den Hennen solle zur Ausübung der in einem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts genannten Verhaltensbedürfnisse außerdem eine geeignete Einstreu angeboten werden, damit die Tiere picken, scharren und staubbaden könnten.

Berlin: (hib/RAB-vb) Die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen interessiert die PDS in einer Kleinen Anfrage(14/3626).

Außerdem erkundigt sich die Fraktion, bei wie vielen dieser Wohnungen die Förderung entsprechend dem Bindungszeitraum ausläuft bzw, ausgelaufen ist und in wie vielen Fällen die öffentlichen Darlehen freiwillig vorzeitig zurückgezahlt wurden.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016208
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