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168/2000
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Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

RINDFLEISCHETIKETTIERUNGSGESETZ EINSTIMMIG ANGENOMMEN

Berlin: (hib/SAM-lw) Einstimmig hat der Agrarausschuss am Mittwochmittag den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes" der Bundesregierung (14/3648) in der Fassung eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen angenommen.

Damit soll eine Stärkung des Gesundheits- und Verbraucherschutzes erreicht werden. Mit dem Gesetz ist beabsichtigt, die bislang geltende freiwillige Etikettierung von Rindfleisch um eine Kennzeichnungspflicht erweitern, die alle Marktbeteiligten bei der Herstellung, Schlachtung und Verarbeitung von Rindfleisch mit Ausnahme der Verbraucher betrifft.

Der Änderungsantrag der Koalition berücksichtigte Forderungen des Bundesrates nach einer Beteiligung des Bundes an der Überwachung der obligatorischen Rindfleischetikettierung.

Darüber hinaus sollen die Landesregierungen in die Lage versetzt werden, durch Rechtsverordnung anerkannte private Kontrollstellen mit der Überwachung der obligatorischen Etikettierung zu beauftragen.

Auch der Umfang der Überwachung soll reduziert werden, indem Marktbeteiligte sich freiwillig zu Etikettierungs- und Kontrollsystemen zusammenschließen könnten, die nicht der Genehmigung des Bundes bedürfen.

Umstritten war im Ausschuss, ob gegebenenfalls anfallende Gebühren und Auslagen im Rahmen von Kontrollen zusätzliche Belastungen für die Unternehmen bedeuteten.

In einer schriftlichen Stellungnahme hatte der Deutsche Raiffeisenverband e.V. darauf bestanden, dass den Unternehmen für "künftig anstehende Amtshandlungen" keine zusätzlichen Kosten entstehen dürften und kontrollierte Schlacht- und Zerlegeunternehmen nicht zu Gebühren und Auslagen herangezogen würden.

Von Seiten der Regierung wurde dazu angemerkt, dass es sich bei der Überwachung durch die Lebensmittelkontrollbehörden lediglich um "Stichproben" handeln könne, die nicht gebührenpflichtig seien.

Bündnis 90/Die Grünen forderten, die Herkunftskennzeichnung positiv für den Wettbewerb zu nutzen. Der Ausschuss nahm in diesem Zusammenhang einstimmig eine Entschließung der Koalition, sowie von F.D.P. und PDS an.

Diese sieht vor, Fleisch von "in Deutschland geborenen, aufgewachsenen und geschlachteten Rindern" mit den Farben der deutschen Flagge kennzeichnen zu lassen.

Begründet wurde die Initiative damit, dass der Verbraucher "schneller" erkennen sollte, woher das angebotene Rindfleisch oder die daraus produzierten Fleischwaren stammten.

Das Gesetz soll nach Verabschiedung durch den Bundestag, die für den morgigen Donnerstag erwartet wird, zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016801
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