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189/2000
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IM GESUNDHEITSWESEN FRAUENSPEZIFISCHE ASPEKTE BEACHTEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-ge) Bei allen Fördervorhaben in der Gesundheitsversorgung sollen geschlechtsbezogene Aspekte berücksichtigt und bei der Entscheidung über Projektanträge generell das Bewertungskriterium "Berücksichtigung frauenspezifischer Belange" eingeführt werden.

Dafür treten SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (14/3858) ein. Außerdem soll nach dem Willen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier der "komplexe Zusammenhang" zwischen Gesundheit und sozialer Lage bei Mädchen und Frauen gezielt in Rückkoppelung zu anderen Förderbereichen erforscht werden.

Dabei sollten zum Beispiel interdisziplinäre Querschnittsprojekte mit für die Frauengesundheitsforschung relevanten Fragestellungen aufgegriffen werden.

Die Forschung auf dem Gebiet der Krebsdiagnostik und -therapie sei zu verstärken (insbesondere Brustkrebs).

Zur Begründung erklären die Fraktionen, bisher gebe es in der Bundesrepublik keine nennenswerte "frauenspezifische Gesundheitsversorgung".

Die Bedeutung des Themas werde von vielen Akteuren im Gesundheitswesen unterschätzt und wenig beachtet.

Geschlechtsspezifische Unterschiede würden nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt, obwohl eine Differenzierung in Ursache, Ausprägung und Symptomatik von Krankheiten wissenschaftlich unbestritten sei.

Studien, Therapien und Diagnoseformen orientieren sich nach Meinung der Abgeordneten vornehmlich an der männlichen Lebenssituation und Gesundheitsempfinden.

Viele Untersuchungen hätten ergeben, dass Frauen Gesundheit anders wahrnehmen und Belastungen anders bewältigen als Männer.

So seien deutlich mehr Männer suchtkrank, aber rund 70 Prozent aller Medikamentabhängigen Frauen. Etwa doppelt so viele Frauen litten an Depressionen und rheumatischer Arthritis.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0018902
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