ALTERSTEILZEITREGELUNG FÜR BEAMTE ANPASSEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/MAR-in) Die CDU/CSU-Fraktion hält eine Änderung der bundesbeamtenrechtlichen Altersteilzeitregelungen für geboten.
Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (14/3777) vorgelegt, der die Öffnung der Altersteilzeit auch für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte sowie eine Verlängerung der derzeitigen Regelung bis Ende 2009 vorsieht.
Wie die Union feststellt, können seit Januar dieses Jahres nach dem Altersteilzeitgesetz, dessen Geltungsdauer überdies bis Ende 2009 verlängert worden sei, auch Teilzeitbeschäftigte in eine Altersteilzeitbeschäftigung wechseln.
Bundesbeamte seien hiervon bislang aber ausgeschlossen, was vor allem von Beamtinnen beklagt werde. Daneben gelte für sie noch die alte Befristung bis Ende Juli 2004.
Nachdem die Tarifparteien die neuen Regelungen für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst übernommen hätten, so die CDU/CSU, müssten im Sinne der Gleichbehandlung aller Bundesbediensteten auch die beamtenrechtlichen Altersteilzeitregelungen entsprechend angepasst werden.
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