BUNDESRAT RUFT VERMITTLUNGSAUSSCHUSS AN (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/SAM-lw) Der Bundesrat hat beschlossen, zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (14/3369, 14/3648, 14/3700) den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Dies geht aus einer Unterrichtung der Länderkammer (14/3906) hervor. Aus Sicht des Bundesrates ist die Zuständigkeit bei der länderübergreifenden Kontrollpflicht für etikettiertes Rindfleisch noch nicht geregelt.
Bislang sei für die Genehmigung von Etikettierungssystemen im Rahmen der freiwilligen Rindfleischetikettierung die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig.
Die Kontrolle der obligatorischen Kennzeichnung nach dem Beschluss des Bundestages sei allerdings Sache der Länder.
Dies führe bei den Ländern und den Landkreisen zu großen finanziellen Belastungen, deren Ausmaß derzeit nicht quantifiziert werden könne. Gebühren dürften sie für die Stichprobenkontrollen bei der Kennzeichnungspflicht jedoch nicht erheben.
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