ÄNDERUNGEN BEI DER FERNMELDEUNION UMSETZEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung will Änderungen der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmeldeunion, die 1998 in Minneapolis (USA) beschlossen wurden, in deutsches Recht umsetzen.
Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/3952) vorgelegt. Die Konstitution und die Konvention der Internationalen Fernmeldeunion regeln auf weltweiter Basis die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Telekommunikation.
Der seit 135 Jahren bestehenden Internationalen Fernmeldeunion gehören den Angaben zufolge 189 Mitgliedstaaten an.
In Minneapolis wurde laut Bundesregierung der Zweck der Fernmeldeunion dahin gehend erweitert, dass die Teilnahme von Rechtsträgern wie Unternehmen sowie von Organisationen an den Arbeiten der Union gefördert und verstärkt werden sollen.
Auch solle eine Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen diesen und den Mitgliedstaaten sichergestellt werden.
Zu den Unternehmen zählten private Betreiber von Telekommunikationsnetzen und Produzenten von Telekommunikationsgeräten sowie alle Rechtsträger, die sich mit Fragen des Fernmeldewesens befassen.
Festgelegt worden sei auch, dass die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten künftig die Obergrenze für die Beitragshöhe festlegen kann.
Das Volumen des Haushalts der Fernmeldeunion werde nicht nur von der Ausgaben-, sondern auch von der Einnahmenseite geprägt, um sicherzustellen, dass nur solche Aktivitäten in den Finanzplan eingestellt werden, die auch finanziert werden können.
Weitere Änderungen beträfen Struktur- und Organisationsfragen, so die Regierung.
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