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229/2000
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DEUTSCHEN OPFERSCHUTZ BEI ATOMUNFALL VERBESSERN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/SAM-um) Zur Stärkung des Schutzes deutscher Opfer, die durch ein nukleares Ereignis in einem Mitgliedsstaat des Wiener Übereinkommens zu Schaden kommen könnten, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/3953) vorgelegt.

Dieser soll das Gemeinsame Protokoll vom 21. September 1988 über die Anwendung des Wiener und des nahezu identischen Pariser Übereinkommens in nationales Recht umsetzen.

Das Wiener Übereinkommen vom 21. Mai 1963 ist ein internationales Atomhaftungsabkommen, das die zivilrechtliche Haftung für nukleare Schäden regelt.

Nach Angaben der Bundesregierung führt die Übernahme des Protokolls dazu, dass Deutsche nach dem Wiener Übereinkommen Schadensersatz verlangen können, wenn ihnen Schäden durch ein nukleares Ereignis in einem "Wien-Staat" zugefügt wurden.

Das Gemeinsame Protokoll verbindet das Wiener Übereinkommen mit dem Pariser Übereinkommen, dem die Bundesrepublik Deutschland angehört.

Die meisten der östlichen Nachbarstaaten Deutschlands, insbesondere die Tschechische Republik, die Slowakische Republik und Polen sind Vertragsstaaten des Wiener Übereinkommens.

Das Gemeinsame Protokoll soll nun eine Verbindung zwischen beiden Übereinkommen in der Weise herstellen, dass die Vorteile des einen jeweils auch auf Geschädigte in Vertragsstaaten des anderen Übereinkommens zu übertragen seien.

Weiter heißt es, das Gemeinsame Protokoll sei durch seine Verbindungsfunktion ein wesentliches Element für ein globales Nuklearhaftungssystem.

Es bilde auch einen wichtigen Faktor für die Einheit des Nuklearhaftungsrechts innerhalb der Europäischen Gemeinschaften, wenn mittel- und osteuropäische Beitrittskandidaten aufgenommen worden seien.

Die nunmehr von Deutschland vorgesehene Ratifizierung des Gemeinsamen Protokolls sei damit auch ein bedeutendes Signal für andere europäische und außereuropäische Staaten, diesen Schritt ebenfalls zu machen und damit die internationale Harmonisierung des Nuklearhaftungsrechts im Interesse möglicher Geschädigter fortzuentwickeln.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0022902
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