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246/2000
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ÜBER WIRKSAMEN SCHUTZ VOR COMPUTERATTACKEN INFORMIEREN (GROSSE ANFRAGE)

Berlin: (hib/WOL-in) Nach einem wirksamen Schutz interner Netzwerke vor Angriffen aus dem Internet erkundigt sich die Fraktion der CDU/CSU in einer Großen Anfrage (14/4173).

Die Union begründet ihre Anfrage damit, dass durch die folgenschweren Angriffe über das Internet in der letzten Zeit eine erhebliche Beeinträchtigung des Vertrauens der Nutzer erfolgt sei und dies die wirtschaftliche Entwicklung des Sektors nachhaltig beeinträchtigen könne.

Dabei bezieht sie sich auch auf eine Empfehlung im Vierten Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft" vom Juni 1998 und eine Entschließung des Bundesrates vom 9. Juni 2000, in denen eine Überprüfung des nationalen Strafrechtes ebenso angemahnt würde, wie eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.

Die Abgeordneten geben dabei der Vermutung Ausdruck, die Regierung wolle zunächst den Abschluss von Verhandlungen auf internationaler Ebene abwarten.

Nach Ansicht der Union begründet dies die Gefahr, "das Bundestag und Länder faktisch vor vollendete Tatsachen gestellt werden und die gebotene umfassende Prüfung des deutschen Computerstrafrechts letztlich unterbleibt".

Im Einzelnen fragt die Union nach Zahl und Höhe der seit 1990 verursachten Schäden, aufgeschlüsselt nach Computersabotage und - spionage sowie nach der Branche betroffener Unternehmen.

Über eine differenzierte Darstellung der Aufklärungsquote hinaus will die Union auch wissen, wie festgestellte Fälle strafrechtlich geahndet wurden, wie hoch das Ausmaß nicht bekannt gewordener Fälle von Computersabotage und -spionage ist und welche vergleichenden Erkenntnisse insbesondere aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vorliegen.

Zu den Maßnahmen auf nationaler Ebene fragt die Union nach dem von der Regierung festgestellten Handlungsbedarf im Bereich der technischen Prävention und nach der Absicht, die von der Industrie vereinbarten Sicherheitsstandards zur Selbstverpflichtungen gesetzlich festzuschreiben.

Informiert werden soll über ein mögliches Produkthaftungsrecht für den Aufbau eines wirksamen Schutzes vor Computerattacken sowie über eine Einbeziehung von Dienstleistungen zum Schutz vor Computerattacken in ein solches Haftungssystem.

Ein umfangreicher Fragenkatalog ist der Verhältnismäßigkeit des freizügigen Datenzugangs und Datenverkehrs gegenüber möglichen Schäden durch Computerattacken gewidmet und der Frage der Verfolgungsmöglichkeiten und der Ahndung von Straftaten im Netz.

Die Union will wissen, ob bereits der Versuch des Ausspähens von Zugängen oder Daten ein Einschreiten von Amtswegen auslösen soll.

Weiter wird nach der spezifisch strafrechtlichen Erfassung von Handlungen gefragt, die typischerweise im Vorfeld von Computersabotage und -spionage angesiedelt seien, so etwa die Herstellung, der Besitz oder die Verbreitung von Angriffsprogrammen, das bloße Eindringen in fremde Computersysteme (Hacking), die Fälschung von Absenderadressen oder andere Formen des sogenannten Spoofings.

Gefragt wird schließlich, inwieweit aktuelle Datenschutzbestimmungen eine erfolgreiche Aufklärung von Computerstraftaten erschweren und ob nicht nur Höchst-, sondern auch Mindestfristen für die Speicherung von Daten vorgesehen werden sollten, um eine Löschung krimineller Daten vor einem Zugriff der Ermittlungsbehörden zu verhindern.

Zur Abstimmung auf internationaler Ebene fragt die Union, welchen Reformbedarf der Entwurf eines Übereinkommens über Datennetzkriminalität des zuständigen Sachverständigenausschusses des Europarates auslöse und ob die Bundesregierung die Einrichtung eines deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik anstrebe, die der europäischen Behörde entspreche.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0024607
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