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259/2000
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ÜBER ROCK- UND POPMUSIK IN DEUTSCHLAND INFORMIEREN (GROSSE ANFRAGE)

Berlin: (hib/WOL-ku) Nach dem Stellenwert der Rock- und Popmusik in Deutschland erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Großen Anfrage (14/4290).

Danach stehe Rock- und Popmusik "etwas abseits" der staatlichen Musikförderung und der Diskussion um deren Rahmenbedingungen, sollte aber nach Meinung der Fraktion wegen der Entwicklung in der Branche rechtliche Bedingungen erhalten wie andere Bereiche der Kultur- und Musikförderung auch.

Unter Bezug auf die verbreitete gesellschaftliche Akzeptanz von Rock- und Popmusik, einer fortschreitenden Differenzierung der Musikstile und einer Veränderung des Nutzerverhaltens erkundigen sich die Abgeordneten nach dem Anteil dieses musikwirtschaftlichen Bereichs am Bruttosozialprodukt in Deutschland.

Die Fragen gelten der künstlerischen und wirtschaftlichen Entwicklung, der Zahl der Beschäftigten und der Umsatzentwicklung in den letzten zehn Jahren sowie dem Beitrag hauptberuflicher Rock- und Popmusiker zum Steuer- und Sozialversicherungsaufkommen in Deutschland.

Von der Bundesregierung will die Union wissen, ob und wie die Musikförderung organisiert ist, nach welchen Kriterien eine Unterstützung durch den Bund vorgenommen wird und wie in diesem Kontext eine Förderung von Rock- und Popmusik zu sehen ist.

Weiter erkundigen sich die Abgeordneten nach dem Einfluss der neuen Medien auf die Verbreitung, Nutzung und wirtschaftliche Verwertung von Pop und Rock.

Dabei fragen sie auch nach einer möglichen Ungleichbehandlung von E- und U-Musik durch die GEMA, nach unterschiedlichen Besteuerungsgrundlagen von Ensembles und Solisten, nach rechtlichen Bedingungen zur Verhinderung der "Tonträgerpiraterie", nach Anpassung des Urheberrechts an EU-Richtlinien sowie nach Konsequenzen aus den wesentlichen Erleichterungen bei Vervielfältigung und Verbreitung von Musik durch das Internet.

Im Hinblick auf illegale Verwendung spricht die Union auch eine Kontrolle durch eine mögliche Besteuerung der Internet-Nutzung an.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0025903
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