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269/2000
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238 ERMITTLUNGEN BEIM BUNDESGRENZSCHUTZ EINGELEITET (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-in) In den Jahren 1995 bis 1999 sind gegen Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) insgesamt 238 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, beim Bundeskriminalamt (BKA) im gleichen Zeitraum insgesamt vier.

Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (14/4238) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/4110). Sämtliche Verfahren hätten sich ausschließlich auf angebliches Fehlverhalten bei oder im Zusammenhang mit der Dienstausübung bezogen.

Bei den vier Ermittlungen im Bereich des BKA habe es keine Anklage und keine Verurteilung gegeben. Im Bereich des BGS seien insgesamt 21 Anklagen wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt erhoben worden, die in sieben Fällen zu Verurteilungen geführt hätten.

Weiter sind der Antwort zufolge zwischen 1995 und 1999 insgesamt 56 Disziplinarverfahren gegen Beamte des BGS eingeleitet worden, beim BKA keines.

In 39 der 56 Fälle kam es nach Angaben der Regierung zu einer Einstellung des Verfahrens, weil kein Dienstvergehen festgestellt werden konnte, in drei Fällen zu einer "Missbilligung", in drei weiteren Fällen zu Kürzungen der Dienstbezüge bzw. Geldbußen.

In zehn Fällen sei das Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte kam es zwischen 1995 und 1999 zu ca. 4.894 Anzeigen durch den BGS und zu einer Anzeige durch das BKA, so die Regierung.

Im BGS-Bereich hätten diese Anzeigen in 215 Fällen zu Ermittlungsverfahren und in 26 Fällen zu einer Verurteilung geführt.

Diese Zahlen seien aber insofern nicht repräsentativ, als nicht in allen Grenzschutzpräsidien eine Statistik über eingeleitete Ermittlungsverfahren und deren Ergebnis geführt werde.

Auch beim BKA lägen keine Erkenntnisse darüber vor, zu welchem Ergebnis die aufgeführte Strafanzeige geführt habe.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0026904
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