Inneres/Antrag
UNION: EU-RICHTLINIE ZUR FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG NICHT AKZEPTABEL
Berlin: (hib/WOL) Der Familiennachzug im Ausländergesetz muss keinesfalls erweitert, sondern begrenzt werden.
Dies erklärt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/4529). Danach sei die Familienzusammenführung sachgerecht zu regeln und der EU-Richtlinienvorschlag hierzu abzulehnen.
Die Union begründet ihren Antrag, die Zustimmung des Europäischen Parlamentes für den Entwurf einer gemeinsamen Richtlinie zur Familienzusammenführung sei gegen die Stimmen der deutschen Vertreter von CDU/CSU mit den Stimmen von Sozialisten, Grünen und Liberalen zustande gekommen.
Diese hätten damit wohl auch "die begründete ablehnende Haltung des deutschen Bundesinnenministers unterlaufen".
Die CDU/CSU begrüßt ihrem Antrag zufolge zwar, wenn damit begonnen werde, die Regelungen des Amsterdamer Vertrages zur Einwanderungspolitik der EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Die derzeitige Fassung sei jedoch für Deutschland nicht akzeptabel.
Die EU-Kommission habe, so die CDU/CSU, kein Gesamtkonzept vorgelegt und bei der Abfassung des Entwurfs "die tatsächliche Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht ausreichend geprüft".
Sie habe insbesondere nicht beachtet, dass Deutschland mit 5,8 Prozent mehr Ausländer aus Nicht-EU-Staaten aufgenommen habe, als jedes andere europäische Mitgliedsland.
Die EU-Richtlinie erweitere "in bedenklicher Form" die Möglichkeiten zum Familiennachzug. Der Kreis der Begünstigten werde darin "zu weit gefasst", mit der Einbeziehung unverheirateter Paare und gleichgeschlechtlicher Partner werde "der Begriff Familie praktisch ausgehöhlt" und "unzählige Missbrauchsmöglichkeiten" würden eröffnet.
Auch die Voraussetzungen für den Familiennachzug seien zu großzügig gefasst. Laut Richtlinie stünde der Nachziehende eines Drittstaatsangehörigen besser da als der Familienangehörige eines Unionsbürgers.
Gebraucht würde, so die Union, eine umfassende Lösung unter Einbeziehung auch des Asylrechts, mit klaren Quoten, einer fairen Lastenverteilung in der EU und einer Zuwanderungsbegrenzung, die "unseren Integrationsmöglichkeiten Rechnung trägt".
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