Haushalt/Unterrichtung
180 MILLIONEN DM MEHR FÜR KNAPPSCHAFTLICHE RENTENVERSICHERUNG
Berlin: (hib/BOB) Für die Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung werden im laufenden Haushaltsjahr überplanmäßige Mehrausgaben von bis zu 180 Millionen DM erforderlich. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (14/4663) hervor. Der Mehrbedarf geht nach Regierungsangaben darauf zurück, dass bei Aufstellung des Haushaltsplans 2000 nicht damit zu rechnen gewesen sei, dass sich die Zahl der Versicherten stärker als zum damaligen Zeitpunkt erwartet verringern und die Zahl der Rentner im Vergleich dazu stärker als erwartet ansteigen würde. Laut Unterrichtung ist der Bund zu dieser Mehrausgabe gesetzlich verpflichtet. Der Haushaltsausschuss des Bundestages habe in seiner Sitzung am 9. November keine Einwände gegen die überplanmäßige Ausgabe erhoben.
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