Bundestagsnachrichten/Kleine Anfrage
TÄTIGKEIT DES "SONDERERMITTLERS IM BUNDESKANZLERAMT" ERLÄUTERN
Berlin: (hib/MAR) Nach Tätigkeit und Auftreten des "Sonderermittlers" der Bundesregierung für verschwundene Akten im Bundeskanzleramt, Burkhard Hirsch, erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/4680).
Die Regierung soll unter anderem Auskunft geben, wer Hirsch wann mit den Ermittlungen beauftragt hat. Weiter fragt die Union nach seinem konkreten Auftrag, der genauen Bezeichnung seiner Tätigkeit, ob diese noch andauere, ob er als Sonderermittler Geld oder Sachmittel bzw. ein Honorar oder Ähnliches erhalten habe und welche besondere Qualifikation für seine Berufung ausschlaggebend gewesen sei.
Von Interesse sind für die Fraktion auch die der Tätigkeit des Sonderermittlers zugrunde liegende ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung, der dienstrechtliche Status im Verhältnis zu den von ihm befragten aktiven und ehemaligen Beamten sowie eventuelle disziplinarische Befugnisse.
Gefragt wird ferner nach Erkenntnissen der Bundesregierung darüber, ob dienstliche Geheimnisse oder schützenswerte personenbezogene Daten Unbefugten zugänglich gemacht oder Informationen den Medien zugespielt worden seien.
Unter Bezugnahme auf Presseberichte will die Union außerdem wissen, ob es zutreffe, dass zum Teil Vernehmungen nicht durchgeführt worden seien, weil ein aktiver oder ehemaliger Bediensteter des Bundeskanzleramtes einen Rechtsanwalt zum Gespräch hinzuziehen wollte, und ob aktive oder ehemalige Beamte als "Beschuldigte" vernommen worden seien.
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