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318/2000
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Umwelt/Antwort

NOVELLE ZUR STRAHLENSCHUTZVERORDNUNG SOLL SCHUTZNIVEAU VERBESSERN

Berlin: (hib/SAM) Mit einer Novelle der Strahlenschutzverordnung sollen das bestehende Strahlenschutzniveau verbessert und auch die Regelungen zum Schutz schwangerer und stillender Frauen fortentwickelt werden.

Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (14/4881) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/4652) hervor.

Nach wie vor sieht der Novellierungsentwurf nach Darstellung der Regierung kein generelles Verbot für schwangere oder stillende Frauen vor, den so genannten Kontrollbereich zu betreten.

Dabei handele es sich um solche Strahlenschutzbereiche, in denen Personen innerhalb eines Kalenderjahre etwa aus beruflichen Gründen als Folge des Umgangs mit radioaktiven Stoffen höhere Körperdosen durch äußere oder innere Strahlenbelastung erhalten könnten.

Jene Bereiche sind den Angaben zufolge abzugrenzen und zu kennzeichnen. Der derzeitige Novellierungsentwurf sehe vor, dass der Kontrollbereich bereits bei einer Belastung von mehr als sechs Millisievert bei einer Aufenthaltszeit von 2000 Stunden im Kalenderjahr beginnt.

In der geltenden Strahlenschutzverordnung beginne der Kontrollbereich erst bei möglichen Belastungen von 15 Millisievert.

Außerdem beabsichtigt die Regierung nach eigenen Angaben den Kontrollbereich auszuweiten. Dies führe dazu, dass dann deutlich mehr Arbeitsplätze im Kontrollbereich liegen werden als dies

bislang der Fall sei, etwa in Krankenhäusern oder Arztpraxen,. Da mit der Euratom-Richtlinie erstmals ein Grenzwert für das ungeborene Leben festgelegt worden sei, könnte das ungeborene Leben unmittelbar umfassend geschützt werden.

Ein generelles Zutrittsverbot für schwangere Frauen wäre dann verzichtbar. Dieser Grenzwert belaufe sich auf ein Millisievert für die Körperdosis vom Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft bis zu deren Ende.

Demgegenüber gebe es in der geltenden Strahlenschutzverordnung keine ausdrückliche Festlegung eines Grenzwertes für Embryos, so die Regierung weiter.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0031806
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