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010/2001
Stand: 17.01.2001
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Zur Vergütung von Krankenhausleistungen Fallpauschalensystem einführen

/Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Vergütung von voll- und teilstationären Krankenhausleistungen soll künftig durch ein Fallpauschalensystem geregelt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/5082) vor. Demnach soll in der Bundesrepublik ein Fallpauschalen-Katalog eingeführt werden, der sich an einem australischen Vorbild orientiert. Neue institutionelle Strukturen, die Einstellung von Personal und die Vergabe von Aufträgen an Dritte seien erforderlich, um die Pauschalen zu kalkulieren, sie einzuführen und weiterzuentwickeln. Aus diesem Grunde solle auf jede Krankenhausbehandlung ein Systemzuschlag erhoben werden, der an die Selbstverwaltungspartner Deutsche Krankenhausgesellschaft, Spitzenverbände der Krankenkassen und den Verband der privaten Krankenversicherung gehen soll. Damit werden die Partner laut Bundesregierung in die Lage versetzt, die auf Grund der Einführung des Fallpauschalensystems notwendig gewordenen Verwaltungsaufgaben zu erledigen. Der Systemzuschlag auf die Krankenhausbehandlungen werde voraussichtlich einmal jährlich von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene festgelegt, heißt es weiter. Es sei nicht zu erwarten, dass sich die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau und die Verbraucherpreise erhöhten. Auch sei nicht mit einer zusätzlichen Belastung durch höhere Beiträge zu den Krankenversicherungen zu rechnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_010/07
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