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018/2001
Stand: 24.01.2001
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Keine signifikante Steigerung der Frauenanteile durch Frauenfördergesetz

/Familie/Unterrichtung

Berlin: (hib/MAR) Frauen sind in bestimmten Bereichen der Verwaltung und bei Gerichten des Bundes nach wie vor unterrepräsentiert. Daran habe auch das Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Frauenfördergesetz - FFG), verglichen mit vorangegangenen Richtlinien, nichts geändert, stellt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Vierten Frauenförderbericht (14/5003) für den Berichtszeitraum 1995 bis 1998 fest. Es ist der erste Bericht nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die Regierung hält deshalb eine Novellierung des FFG für erforderlich.

Die Analyse der Frauenförderstatistiken, so die Regierung, habe aufgezeigt, dass die bisherigen gesetzlichen Regelungen nur wenig Fortschritte mit sich brachten. Es seien deshalb konkretere gesetzliche Vorgaben nötig, um durchgreifend und nachhaltig Fortschritte zu erzielen. So seien Frauenförderpläne zwar in mittlerweile allen Dienststellen des Bundes erstellt und würden regelmäßig aktualisiert. Gleichwohl entspreche der Anteil von Frauen in Führungspositionen nach wie vor bei weitem noch nicht ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung, an den Beschäftigten im Bundesdienst oder in den jeweiligen Laufbahnen, Besoldungs- und Vergütungsgruppen. Auch wird nach Regierungsangaben die Notwendigkeit zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit weiterhin als Frauenangelegenheit betrachtet und kann nach wie vor - entgegen den ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen - ein Karrierehemmnis sein.

Novellierungsbedarf sieht die Regierung laut Unterrichtung unter anderem dahingehend, alle Beschäftigten, insbesondere diejenigen mit Leitungsfunktionen, einzubinden bei der Verwirklichung des Verfassungsauftrags, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Bundesdienst tatsächlich durchzusetzen. Erforderlich seien zudem effektivere Regelungen und inhaltliche Vorgaben bei Stellen- und Arbeitsplatzausschreibungen in Bereichen mit Frauenunterrepräsentanz, effizientere Vorgaben für diskriminierungsfreie, frauenfördernde Personalentscheidungen sowie ein noch besseres dienstliches Angebot an Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit auch für Männer.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_018/02
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